Botschaft zum Bundesgesetz über den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz

Auszug


Botschaft zum Bundesgesetz über den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz

04.035

Botschaft

zum Bundesgesetz über den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz

vom 26. Mai 2004

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft den Entwurf zum Bundesgesetz über den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische EisenbahnHochleistungsnetz (HGV-Anschluss-Gesetz, HGVAnG) und den Entwurf zum Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für die erste Phase des HGVAnschlusses mit dem Antrag auf Zustimmung.

Gleichzeitig beantragen wir, folgenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben:

2002 P 02.3121 HGV-Investitionen im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr (S 18.6.02, David; N 11.12.02)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

26. Mai 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Joseph Deiss

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Volk und Stände haben am 29. November 1998 dem Bundesbeschluss über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöVBeschluss) zugestimmt. Damit sind die vier Eisenbahngrossprojekte in ihren Grundzügen gutgeheissen worden - darunter «der Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz» (HochgeschwindigkeitsverkehrsAnschluss [HGV-Anschluss]). Gemäss Verfassungsauftrag ist der Süd-Anschluss nicht Bestandteil des HGV-Anschluss-Konzepts1.

Das HGV-Anschluss-Konzept soll den Wirtschafts- und Tourismusstandort Schweiz auf internationaler und interregionaler Ebene stärken sowie den Luft- und Strassenverkehr so weit wie marktmässig möglich auf die Schiene verlagern. Im Einzelnen werden folgende Ziele verfolgt:

- Verkürzen der Reisezeiten zwischen der Schweiz und den Metropolen Mün-chen, Stuttgart, Paris und Lyon mit dem Ziel, die Vorgaben der bilateralen Vereinbarungen mit Deutschland resp. Frankreich zu erfüllen;

- Anbinden der Ost- und Westschweiz an das Netzwerk des internationalen Personenverkehrs.

Gemäss FinöV-Beschluss soll der HGV-Anschluss primär Verbesserungen der grenzüberschreitenden Verbindungen sicherstellen, während der Verkehr innerhalb der Schweiz mit dem Konzept BAHN 2000 gestärkt werden soll. In den Vereinbarungen mit Deutschland und Frankreich werden insbesondere Fahrzeitziele für die Verbindungen Zürich - München, Zürich - Stuttgart, Basel - Paris, Lausanne und Bern - Jurabogen - Paris, Genf - Paris und Genf - Lyon genannt. Deshalb sieht das HGV-Anschluss-Konzept in erster Linie Ausbauten auf den Korridoren vor, die in den Vereinbarungen mit Deutschland und Frankreich genannt und nicht Bestandteil des Konzepts BAHN 2000 sind.

Die Massnahmen bringen markante Reisezeitgewinne für den internationalen Personenverkehr, und zwar rund 10 bis 30 Minuten, vereinzelt bis zu einer Stunde. Dadurch wird die Schiene konkurrenzfähiger gegenüber der Strasse und der Luftfahrt, zumal einige Reisezeiten zu wichtigen europäischen Zentren unter die für Tagesreisen attraktive Schwelle von 4 Stunden fallen.

Das gesamte Investitionsvolumen des HGV-Anschlusses umfasst gemäss der FinöVVorlage von 1998 1300 Millionen Franken (Preisstand 2003, dies entspricht der um die der Teuerung und Warenumsatzsteuer bereinigten Planungsgrösse von 1,2 Milliarden Franken gemäss FinöV-Vorlage). Angesichts der angespannten Lage der Bundesfinanzen will der Bundesrat zurzeit nur eine erste Phase des HGVAnschlusses verwirklichen. Damit sollen die wichtigsten Projekte auf den fünf Achsen Richtung Paris, Stuttgart und München realisiert werden. Der Bundesrat bean-tragt dafür einen Verpflichtungskredit im Umfang von 665 Millionen Franken. Von der langfristigen Planung unabhängige Massnahmen in der Schweiz sowie bilateral

1 Anhang 1 enthält die Legende der Abkürzungen und die Erklärungen besonderer Begriffe

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vereinbarte, ausführungsreife Projekte im grenznahen Frankreich und Deutschland sollen im Rahmen der ersten Phase des HGV-Anschlusses noch im laufenden Jahrzehnt ausgeführt werden. Dazu gehört auch ein Beitrag der Schweiz an die Hochgeschwindigkeitsstrecke Rhein - Rhone. In der Hauptbauzeit sind Jahrestranchen von 150 Millionen Franken geplant. Noch nicht baureife Projekte in Frankreich und Vorhaben in der Schweiz, die einer vertieften Abstimmung mit der langfristigen Planung bedürfen, werden einer allfälligen zweiten Phase des HGV-Anschlusses zugerechnet. Der Bundesrat schlägt vor, diese Projekte im Rahmen einer Gesamtüberprüfung aller Grossprojekte der Bahn neu zu beurteilen. Die entsprechende Vorlage, welche auch die 2. Etappe der BAHN 2000, die zurückgestellten Teile der NEAT 1, 2. Phase (insbesondere Zimmerbergbasis- und Hirzeltunnel), sowie weitere, bis dahin nicht finanzierte Grossprojekte der Bahn einbeziehen wird, soll voraussichtlich im Zeitraum 2007/2008 in Vernehmlassung gehen. Sie wird da...

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