Botschaft über die Anbindung der Schweiz ans französische Eisenbahnnetz, insbesondere an die Hochgeschwindigkeitslinien

Auszug


Botschaft über die Anbindung der Schweiz ans französische Eisenbahnnetz, insbesondere an die Hochgeschwindigkeitslinien

00.073-1

Botschaft

über die Anbindung der Schweiz

an das französische Eisenbahnnetz, insbesondere an die Hochgeschwindigkeitslinien

vom 13. September 2000

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die bilaterale Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Anbindung der Schweiz ans französische Eisenbahnnetz, insbesondere an die Hochgeschwindigkeitslinien, mit dem Antrag auf Zustimmung.

Gleichzeitig beantragen wir, folgende parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben:

1990 P 90.300 Anschluss der Schweiz an das westeuropäische

Hochgeschwindigkeitsnetz (N 18.6.90, Béguelin)

1992 P 92.3126 Bahnverbindungen mit Frankreich zwischen Basel und Genf

(S 16.6.92, Roth)

1992 P 92.3146 Bahnverbindungen mit Frankreich zwischen Basel und Genf

(N 16.12.92, Matthey)

1996 P 96.3492 TGV-Anschluss für Nordwestschweiz (N 13.12.96, Imhof)

1997 P 97.3137 Eisenbahnanschluss Genf-Mâcon-Paris; Verbesserung

(N 4.12.97, Spielmann)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

13. September 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Adolf Ogi

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

11133

Übersicht

Die am 5. November 1999 in Genf durch die Verkehrsminister der Schweiz und Frankreichs unterzeichnete Vereinbarung soll die langfristige Planung der Schienenanschlüsse des schweizerischen an das französische Netz, insbesondere ans Hochgeschwindigkeitsnetz, sicherstellen. Sie erfasst aber auch die Zusammenarbeit im klassischen Schienenverkehr (grenzüberschreitender Regionalverkehr, Güterverkehr).

Analog zu den Vereinbarungen mit Deutschland und Italien betreffend die NEAT-Zulaufstrecken beinhaltet die Vereinbarung mit Frankreich noch keine detaillierten Bauprojekte, sondern nur die Rahmenbedingungen zu deren Erstellung. Die Verbesserungsmassnahmen sollen modulartig und bedarfsgerecht in den nächsten 20 Jahren ausgeführt werden.

Hauptelement der Rahmenvereinbarung ist die Verbesserung der westlichen Zulaufstrecken der Schweiz in Richtung der französischen Hochgeschwindigkeitslinien. Die drei wichtigsten TGV-Zubringerstrecken sind:

- Genève-Nantua-Bourg-en...

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