Botschaft betreffend das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption sowie das Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen

Auszug


Botschaft betreffend das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption sowie das Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen

98.075 Botschaft

betreffend das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption sowie das Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen

vom 19. Mai 1999

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss betreffend die Genehmigung des am 29. Mai 1993 in Den Haag abgeschlossenen Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption sowie den Entwurf für ein Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir beantragen Ihnen ferner, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben:

1995 P 93.3571 Adoption ausländischer Kinder in der Schweiz

(N 1.2.95, Brunner, Christiane; S 3.10.95)

1995 P 93.3666 Haager Adoptionsübereinkommen. Ratifizierung

(N 1.2.95, Eymann, Christoph; S. 3.10.95)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

19. Mai 1999 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss

Der Bundeskanzler: François Couchepin

Übersicht

Adoptionen von Kindern aus Ländern der Dritten Welt haben in den vergangenen Jahrzehnten an Bedeutung stark zugenommen. Ihre Zahl übersteigt diejenige der rein schweizerischen oder innereuropäischen Adoptionen heute bei weitem. Inter-nationalen Adoptionen ist eine besondere Problematik eigen, weil die Aufnahme und Pflege eines Kindes aus einem anderen Kulturkreis besondere Anforderungen an die Adoptiveltern stellt. Auch ist die Gefahr von Missbräuchen besonders gross.

Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption, das 1993 von der Haager Konferenz für internationales Privatrecht verabschiedet worden ist, versucht, diesen Gefahren mit einem institutionalisierten System der Zusammenarbeit von Herkunfts- und Aufnahmestaaten zu begegnen. Durch die Formulierung von Minimalstandards, denen eine internationale Adoption genügen muss, sowie die Gewährleistung der Anerkennung von Adoptionen in anderen Vertragsstaaten verbessert es die rechtliche Stellung von Adoptivkindern massgeblich.

Für die Umsetzung des Übereinkommens in die schweizerische Rechtsordnung soll ein eigenes Bundesgesetz geschaffen werden. Dieses passt das Verfahren nach dem Haager Übereinkommen in die bestehenden schweizerischen Pflegekinder- und Adoptionsverfahren ein. Zudem werden Massnahmen vorgesehen, welche dem Schutzbedürfnis des Kindes bei internationalen Adoptionen Rechnung tragen. Diese Massnahmen sollen unabhängig davon zur Anwendung kommen, ob das Kind aus einem Vertragsstaat stammt oder nicht. Schliesslich werden auch zwei Änderungen des Zivilgesetzbuches vorgeschlagen. Das Pflegekinderwesen soll, soweit es um die Aufnahme eines Kindes zum Zweck späterer Adoption geht, bei einer einzigen kantonalen Behörde zentralisiert werden. Ferner soll die nach Artikel 264 des Zivilgesetzbuches für eine Adoption erforderliche Pflegezeit auf ein Jahr herabgesetzt werden.

Botschaft

1 Allgemeiner Teil

11 Einleitung Internationale Adoptionen haben in den vergangenen Jahrzehnten stetig an Bedeutung gewonnen1. Noch zu Beginn der Siebzigerjahre wurden vorwiegend Kinder aus der Schweiz und westeuropäischen Staaten adoptiert. Heute stehen demgegenüber bei der Fremdadoption aussereuropäische Kinder eindeutig im Vordergrund2. Obwohl genaue Zahlen fehlen3, kann davon ausgegangen werden, dass es in der Schweiz jährlich 500 bis 750 internationale Adoptionen gibt. Der überwiegende Teil der Kinder stammt aus dem südamerikanischen und asiatischen Raum, wobei sich bezüglich der Herkunftsstaaten von Jahr zu Jahr erhebliche Verschiebungen ergeben können4. Am meisten Adoptivkinder kamen 1997 aus Indien (77). Weitere wichtige Herkunftsländer waren Kolumbien (73), Brasilien (68), Vietnam (50), die Philippinen (38), Thailand (37), Haiti (18), die Dominikanische Republik (17), Chile (14), Mexiko (11) und der Libanon (11). Zunehmende Bedeutung haben in jüngster Zeit auch die osteuropäischen Staaten erlangt, so Rumänien (40) und Russland (30)5.

Von den westeuropäischen Staaten war 1997 einzig Portugal mit 14 Adoptivkindern von Bedeutung.

Internationalen Adoptionen ist eine besondere Problematik eigen6. Die Aufnahme und Pflege eines Kindes aus einem anderen Kulturkreis stellt hohe Anforderungen an die künftigen Adoptiveltern7, da die Vorgeschichte dieser Kinder oft wenig oder gar nicht bekannt und der kulturelle Hintergrund unterschiedlich ist. Namentlich die Identitätsfindung des Kindes in der Pubertä...

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