Verordnung über die Schülerzahlen der Abteilungen und die Zuteilung der Lektionen an der Volksschule und an Kindergärten

Gesetzessammlung des Kanton Aargau

Law Number: 421.336

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Verordnung über die Schülerzahlen der Abteilungen und die Zuteilung der Lektionen an der Volksschule und an Kindergärten

Verordnung

über die Schülerzahlen der Abteilungen und die

Zuteilung der Lektionen an der Volksschule

und an Kindergärten [1]

Vom 12. Januar 2005

Der Regierungsrat des Kantons Aargau,

gestützt auf die §§ 14 Abs. 1 und 91 Abs. 1 des Schulgesetzes vom 17. März 1981 [2],beschliesst:

§ 1

Primarschule

An Abteilungen der Primarschule gelten folgende Schülerzahlen:1. Höchstschülerzahl

a) 3- ...

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