Bundesbeschluss über die formale Anpassung abstimmungsreifer Volksinitiativen an die neue Bundesverfassung

Auszug


Bundesbeschluss über die formale Anpassung abstimmungsreifer Volksinitiativen an die neue Bundesverfassung

Bundesbeschluss über die formale Anpassung abstimmungsreifer Volksinitiativen an die neue Bundesverfassung

vom 28. September 1999

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Ziffer III des Bundesbeschlusses vom 18. Dezember 19981 über eine neue Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. August 19992,

beschliesst:

I

Die Volksinitiative «zum Schutze des Menschen vor Manipulationen in der Fort-pflanzungstechnologie»3 wird formal wie folgt an die neue Bundesverfassung vom

18. April 1999 angepasst4:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 119 Abs. 2 Bst. c und g

2 Der Bund erlässt Vorschrifte...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen