Verordnung über die Abgabe und Nutzung von Daten der amtlichen Vermessung

Gesetzessammlung des Kanton Aargau › Aargu

Angeknüpft als:

Auszug


Verordnung über die Abgabe und Nutzung von Daten der amtlichen Vermessung

Verordnung

über die Abgabe und Nutzung von Daten der amtlichen Vermessung

Vom 22. November 2000

Der Regierungsrat des Kantons Aargau,

gestützt auf § 141 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 27. März 1911 [1],beschliesst:

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Inhalt und Geltungsbereich

1 Die Verordnung...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen