Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Gemeinschaft Belgiens auf dem Gebiet des Films (Koproduktionsabkommen zwischen der Schweiz und der Französischen Gemeinschaft Belgiens) (mit Anhängen)

Auszug


Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Gemeinschaft Belgiens auf dem Gebiet des Films (Koproduktionsabkommen zwischen der Schweiz und der Französischen Gemeinschaft Belgiens) (mit Anhängen)

Übersetzung1

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Gemeinschaft Belgiens auf dem Gebiet des Films

(Koproduktionsabkommen zwischen der Schweiz und der Französischen Gemeinschaft Belgiens)

Abgeschlossen am 17. Mai 2008

Provisorisch angewendet ab 17. Mai 2008

Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Französischen Gemeinschaft Belgiens (im Folgenden die Vertragsparteien)

in Erwägung, dass die Festlegung eines Rahmens für ihre Beziehungen auf dem Gebiet des Films und im Besonderen für Koproduktionen wünschenswert ist,

im Bewusstsein, dass qualitativ wertvolle Koproduktionen zur Förderung der Filmindustrien und zur Verstärkung des wirtschaftlichen und kulturellen Austauschs beitragen können,

in der Überzeugung, dass diese kulturelle und wirtschaftliche Zusammenarbeit auf jeden Fall zu einer engeren Beziehun...

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