Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Belarus über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Strasse
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Belarus über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Strasse
Übersetzung1
Abkommenzwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Belarus über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der StrasseAbgeschlossen am 18. Dezember 2000 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 12. Juni 2001Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Republik Belarusnachstehend die Vertragsparteien genannt, im Bestreben, die Personen- und Güterbeförderungen auf der Strass...