Verordnung über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung (VAMK)

Auszug


Verordnung über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung (VAMK)

Verordnung über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung

(VAMK)

vom 10. November 2004

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 36a Absatz 2 und 177 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 19981 (LwG), verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt insbesondere:

a. die Voraussetzungen, die eine Organisation nach Artikel 36a LwG erfüllen muss, damit Produzentinnen und Produzenten, die Mitglied dieser Organisation sind, von der Milchkontingentierung ausgenommen werden können;

b. die Pflichten der Organisationen bis zur Aufhebung der Milchkontingentierung.

Art. 2 Grundsatz

1 Produzentinnen und Produzenten könne...

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