Aussenpolitischer Bericht, Juni 2007

Auszug


Aussenpolitischer Bericht, Juni 2007

07.058

Aussenpolitischer Bericht, Juni 2007

vom 15. Juni 2007

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen den Aussenpolitischen Bericht, Juni 2007 mit dem Antrag, davon Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

15. Juni 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Dieser Bericht soll einen Überblick über die Grundzüge und Schwerpunkte der Aussenpolitik des letzten Jahres geben, ohne den Anspruch zu erheben, alle Themen erschöpfend zu behandeln. Er konzentriert sich auf die Tätigkeiten im Rahmen der «allgemeinen» Aussenpolitik, für die in erster Linie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) federführend ist, geht jedoch kurz auf eine Auswahl sektorieller Aussenpolitiken ein, für die in erster Linie andere Departemente federführend sind.

Der Bericht wird ergänzt durch drei Dokumente, die sich mit der Neutralität, mit der Rolle der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen und mit den Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts im Bereich der asymmetrischen Konflikte beschäftigen. Ausserdem werden dem Parlament gleichzeitig drei Jahresberichte zu Einzelfragen - die Beziehungen der Schweiz zu den Vereinten Nationen, ihre Tätigkeit im Europarat und ihre Tätigkeit im Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung und der Menschenrechtsförderung - unterbreitet.

Der Bericht gibt einen Überblick über die bilateralen und multilateralen Beziehungen der Schweiz. Die Ziele der schweizerischen Aussenpolitik sind in der Bundesverfassung (Art. 54 und 101) festgelegt. Sie wurden unter anderem im Aussenpolitischen Bericht des Bundesrates vom 15. November 2000 konkretisiert. Indem sie diese Ziele verfolgt, ist die Aussenpolitik darauf ausgerichtet, die gesamten Interessen unseres Landes zu wahren und zu fördern. Ziel unserer Politik ist es, in Übereinstimmung mit dem Prinzip der Universalität möglichst weitreichende bilaterale Beziehungen zu unterhalten und diese sorgfältig zu pflegen. Hierbei wollen wir dem Völkerrecht Geltung verschaffen und unsere Beziehungen zur Europäischen Union, unserer unmittelbaren Nachbarin und wichtigsten Partnerin, optimal gestalten. Diese Politik dient der Sicherheit und dem Wohlstand der Schweizerinnen und Schweizer.

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Bericht

1 Hintergrund

Dieser Bericht soll einen Überblick über die Grundzüge und Schwerpunkte der Aussenpolitik des letzten Jahres geben, ohne den Anspruch zu erheben, alle Themen erschöpfend zu behandeln. Er konzentriert sich auf die Tätigkeiten im Rahmen der «allgemeinen» Aussenpolitik, für die in erster Linie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) federführend ist, und geht kurz auf eine Auswahl sektorieller Aussenpolitiken ein, für die in erster Linie andere Departemente federführend sind.

Der Bericht wird ergänzt durch drei Dokumente, die sich mit der Neutralität, mit der Rolle der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen und mit den Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts im Bereich der asymmetrischen Konflikte beschäftigen. Ausserdem werden dem Parlament gleichzeitig drei Jahresberichte zu Einzelfragen - die Beziehungen der Schweiz zu den Vereinten Nationen, ihre Tätigkeit im Europarat und ihre Tätigkeit im Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung und der Menschenrechtsförderung - unterbreitet.

Der Bericht gibt einen Überblick über die bilateralen und multilateralen Beziehungen der Schweiz. Die Ziele der schweizerischen Aussenpolitik sind in der Bundesverfassung (Art. 54 und 101)1 festge...

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