Aussenpolitischer Bericht, Juni 2007
Bundesblatt Nr. 30, 24. Juli 2007 › Seccion Unica
Angeknüpft als:Bundesblatt Nr. 30, 24. Juli 2007 › Seccion Unica
Angeknüpft als:Auszug
Aussenpolitischer Bericht, Juni 2007
07.058 Aussenpolitischer Bericht, Juni 2007 vom 15. Juni 2007 Sehr geehrte Frau NationalratspräsidentinSehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen den Aussenpolitischen Bericht, Juni 2007 mit dem Antrag, davon Kenntnis zu nehmen. Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 15. Juni 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-ReyDie Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Übersicht Dieser Bericht soll einen Überblick über die Grundzüge und Schwerpunkte der Aussenpolitik des letzten Jahres geben, ohne den Anspruch zu erheben, alle Themen erschöpfend zu behandeln. Er konzentriert sich auf die Tätigkeiten im Rahmen der «allgemeinen» Aussenpolitik, für die in erster Linie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) federführend ist, geht jedoch kurz auf eine Auswahl sektorieller Aussenpolitiken ein, für die in erster Linie andere Departemente federführend sind. Der Bericht wird ergänzt durch drei Dokumente, die sich mit der Neutralität, mit der Rolle der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen und mit den Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts im Bereich der asymmetrischen Konflikte beschäftigen. Ausserdem werden dem Parlament gleichzeitig drei Jahresberichte zu Einzelfragen - die Beziehungen der Schweiz zu den Vereinten Nationen, ihre Tätigkeit im Europarat und ihre Tätigkeit im Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung und der Menschenrechtsförderung - unterbreitet. Der Bericht gibt einen Überblick über die bilateralen und multilateralen Beziehungen der Schweiz. Die Ziele der schweizerischen Aussenpolitik sind in der Bundesverfassung (Art. 54 und 101) festgelegt. Sie wurden unter anderem im Aussenpolitischen Bericht des Bundesrates vom 15. November 2000 konkretisiert. Indem sie diese Ziele verfolgt, ist die Aussenpolitik darauf ausgerichtet, die gesamten Interessen unseres Landes zu wahren und zu fördern. Ziel unserer Politik ist es, in Übereinstimmung mit dem Prinzip der Universalität möglichst weitreichende bilaterale Beziehungen zu unterhalten und diese sorgfältig zu pflegen. Hierbei wollen wir dem Völkerrecht Geltung verschaffen und unsere Beziehungen zur Europäischen Union, unserer unmittelbaren Nachbarin und wichtigsten Partnerin, optimal gestalten. Diese Politik dient der Sicherheit und dem Wohlstand der Schweizerinnen und Schweizer. 5532 Bericht 1 Hintergrund Dieser Bericht soll einen Überblick über die Grundzüge und Schwerpunkte der Aussenpolitik des letzten Jahres geben, ohne den Anspruch zu erheben, alle Themen erschöpfend zu behandeln. Er konzentriert sich auf die Tätigkeiten im Rahmen der «allgemeinen» Aussenpolitik, für die in erster Linie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) federführend ist, und geht kurz auf eine Auswahl sektorieller Aussenpolitiken ein, für die in erster Linie andere Departemente federführend sind. Der Bericht wird ergänzt durch drei Dokumente, die sich mit der Neutralität, mit der Rolle der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen und mit den Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts im Bereich der asymmetrischen Konflikte beschäftigen. Ausserdem werden dem Parlament gleichzeitig drei Jahresberichte zu Einzelfragen - die Beziehungen der Schweiz zu den Vereinten Nationen, ihre Tätigkeit im Europarat und ihre Tätigkeit im Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung und der Menschenrechtsförderung - unterbreitet. Der Bericht gibt einen Überblick über die bilateralen und multilateralen Beziehungen der Schweiz. Die Ziele der schweizerischen Aussenpolitik sind in der Bundesverfassung (Art. 54 und 101)1 festge...
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Schweiz
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
accord du 21 juin 1999 entre la confédération suisse et la communauté européenne sur le transport de marchandises et de voyageurs par rail et par route. décision no 2/20... | accord international de 1994 sur les bois tropicaux | Ordonnnce concernant la liste du matériel de la protection civile OLM | Ordinanza sulla consegna di mezzi ausiliari da parte dell assicurazione per la vecchiaia OMAV | Avis de vacance d'un emploi de cadre supérieur de santé par voie de mutation | Décision du 5 décembre 2011 modifiant la décision du 1er octobre 2010 modifiée portant délégation de signature direction de l immigration | Arrêté du 26 septembre 2006 modifiant la liste des spécialités pharmaceutiques remboursables aux assurés sociaux | Sentencia nº 2569 de Consiglio di Stato May 14 2008