Verordnung des EFD über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2012 (Verordnung über die kalte Progression, VKP)

Auszug


Verordnung des EFD über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2012 (Verordnung über die kalte Progression, VKP)

Verordnung des EFD über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2012

(Verordnung über die kalte Progression, VKP)

vom 22. September 2011

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), gestützt auf die Artikel 39 Absatz 2 und 215 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 19901 über die direkte Bundessteuer (DBG), verordnet:

1. Abschnitt: Grundsätze Art. 1

1 Diese Verordnung bezweckt, die für natürliche Personen eingetretenen Folgen der kalten Progression auszugleichen....

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