Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee.

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee.

Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee 1

(Vom 4. Juni 2008)

Die Fischereikommission, gestützt auf § 2 der Interkantonalen Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee vom 29. September 1978,2 erlässt folgende Ausführungsbestimmungen:

I. Allgemeine Vorschriften

a) Geltungsbereich

§ 1

Kantonsgrenzen und Privatfischenzen Die nachfolgenden Vorschriften gelten für die Ausübung der Fischerei auf dem ganzen Gebiet des Vierwaldstättersees. Sie gelten auch für die im Vierwaldstättersee liegenden Privatfischenzen.

b) Pflichten der Pa...

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