Ausführungsordnung vom 7. Dezember 2006 zum Europäischen Patentübereinkommen (AO EPÜ 2000)

Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 22, 3. Juni 2009Einzig › Ausführungsordnung

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Ausführungsordnung vom 7. Dezember 2006 zum Europäischen Patentübereinkommen (AO EPÜ 2000)

Ausführungsordnung vom 7. Dezember 2006 zum Europäischen Patentübereinkommen

(AO EPÜ 2000)

SR 0.232.142.21; AS 2007 6541

Änderung der Ausführungsordnung

Vom Verwaltungsrat angenommen am 21. Oktober 2008 In Kraft getreten am 1. April 2009

Art. 1

Die Ausführungsordnung zum EPÜ wird wie folgt geändert:

1. Regel 17(3) EPÜ erhält folgende Fassung:

(3) Die Benennungsgebühr ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag zu entrichten, an dem im Europäischen Patentblatt auf die Veröffentlichun...

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