Ausführungsordnung vom 5. Oktober 1973 zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente

Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 32, 7. August 2007Einzig › Ausführungsordnung

Angeknüpft als:

Auszug


Ausführungsordnung vom 5. Oktober 1973 zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente

Ausführungsordnung vom 5. Oktober 1973 zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente

SR 0.232.142.21; AS 1977 1780

Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. Oktober 1999

In Kraft getreten am 1. März 2000

Art. 1

Die Ausführungsordnung zum EPÜ wird wie folgt geändert:

1. Regel 15 Absatz (2) erhält folgende Fassung:

(2) Für die neue europäische Patentanmeldung sind innerhalb eines Monats nach ihrer Einreichung die Anmeldegebühr und die Recherchengebühr zu entrichten. Die Benennungsgebühren sind innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag zu entrichten, an dem im Europäischen Patentblatt auf die Veröffentlichung des europäischen Recherchenberichts zu der neuen europäischen Patentanmeldun...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen