Ausführungsordnung vom 5. Oktober 1973 zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente

Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 31, 31. Juli 2007Einzig › Ausführungsordnung

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Ausführungsordnung vom 5. Oktober 1973 zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente

(3) In eine elektronische Akte aufgenommene Unterlagen gelten als Originale.

(4) Die Akten der europäischen Patentanmeldungen und P...

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