Ausführungsbestimmungen betreffend die Aufsicht über die Stiftungen.

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Auszug


Ausführungsbestimmungen betreffend die Aufsicht über die Stiftungen.

Ausführungsbestimmungen betreffend die Aufsicht über die Stiftungen 1

(Vom 16. September 2005)

Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA),

gestützt auf Art. 84 ZGB2 und Art. 52 des Schlusstitels ZGB sowie Art. 6 Bst. l des Konkordats über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht vom 19.

April 2004,3 beschliesst:

I. Geltungsbereich, Zuständigkeit

§ 1

Geltungsbereich 1 Diese Ausführungsbe...

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