Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Zürichsee und Obersee.

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Auszug


Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Zürichsee und Obersee.

Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Zürichsee und Obersee 1

(Vom 13. Juli 2007)

Die Fischereikommission für den Zürichsee, Linthkanal und Walensee, gestützt auf die Übereinkunft zwischen den Kantonen Zürich, Schwyz, Glarus und St. Gallen über die Fischerei im Zürichsee, Linthkanal und Walensee vom 10. September 1993,2 beschliesst:

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich 1 Diese Ausführungsbestimmungen gelten für die Fischerei im Zürichsee und Obersee.

2 Mit Ausnahme der §§ 11, 13 und 14 gelten diese Bestimmungen auch für die privaten Fischereirechte Frauenwinkel un...

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