Botschaft zur Verlängerung und Aufstockung des vierten Rahmenkredits zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS

Auszug


Botschaft zur Verlängerung und Aufstockung des vierten Rahmenkredits zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS

10.076

Botschaft

zur Verlängerung und Aufstockung des vierten Rahmenkredits zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS

vom 1. September 2010

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zum einfachen Bundesbeschluss über die Verlängerung und Aufstockung des Rahmenkredits zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

1. September 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Mit der vorliegenden Zusatzbotschaft wird die Aufstockung und Verlängerung des vierten Rahmenkredits zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) beantragt. Rechtsgrundlage dafür ist das Bundesgesetz vom 24. März 20061 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas.

Die im laufenden Rahmenkredit verfügbaren Verpflichtungsmittel für die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und den GUS werden Mitte 2011 vollständig ausgeschöpft sein. Aufgrund der geänderten Finanzhaushaltsverordnung, welche eine Synchronisierung der Rahmenkredite mit der Legislaturplanung vorsieht2, wird dem Parlament eine Aufstockung um 290 Millionen Franken und eine Verlängerung des laufenden vierten Rahmenkredits bis Ende 2012 unterbreitet. Dadurch soll die Fortführung der schweizerischen Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropa und der GUS sichergestellt werden.

Die vorliegende Zusatzbotschaft orientiert sich grundsätzlich an den Inhalten der Botschaft zum laufenden Rahmenkredit. Die bisherige strategische Ausrichtung der Ostzusammenarbeit wird für die Aufstockung und Verlängerung nicht verändert. Die Themenfokussierung wird weitergeführt und die Feldnähe bei der Projektumsetzung vertieft. Themenbereiche, in denen die Schweiz Kernkompetenzen hat beziehungsweise entwickeln kann, stehen noch stärker als bisher im Vordergrund.

Das Hauptziel der schweizerischen Ostzusammenarbeit bleibt, die Transition zu demokratischen, pluralistischen Systemen zu unterstützen und eine an marktwirtschaftlichen, sozialen und umweltschonenden Prinzipien orientierte wirtschaftliche Entwicklung zu stärken.

Die Fortführung der Transitionsunterstützung wird als Ausdruck der schweizerischen Solidarität mit den osteuropäischen Staaten und als Beteiligung der Schweiz an der internationalen Lastenteilung wahrgenommen. Der Beitrag an die osteuropäische Transition erfolgt im wohlverstandenen Eigeninteresse der Schweiz: Die geografische Nähe Osteuropas macht die aussenpolitischen Interessen unseres Landes an einer erfolgreich verlaufenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Transition deutlich. Ein besonderes Interesse hat die Schweiz hinsichtlich der neuen Absatzmärkte sowie der Beschaffungs- und Investitionspotenziale für schweizerische Unternehmen, der Migrationsbewegungen aus diesen Ländern, der gemeinsamen Mitgliedschaft in den Stimmrechtsgruppen der Bretton-Woods-Institutionen und der Europäischen Entwicklungsbank sowie der grenzüberschreitenden Bekämpfung von Kriminalität und Umweltverschmutzung innerhalb Europas.

1 SR 974.1

2 Finanzhaushaltsverordnung FHV, SR 611.01, Artikel 7 Absatz 2: «Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung mehrjährige und periodisch wiederkehrende Finanzbeschlüsse von erheblicher Tragweite in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach der Botschaft über die Legislaturplanung». Dieser Artikel ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft.

6420

Die zahlreichen Programm- und Projektevaluationen wie auch der Entwicklungszusammenarbeitsausschuss (DAC) der OECD beurteilen die Resultate der Ostzusammenarbeit und des laufenden Rahmenkredits als effektiven und wichtigen Beitrag an die Transition in diesen Staaten. Dank ihrer Kontinuität und Qualität hat die schweizerische Ostzusammenarbeit einen sehr guten Ruf und trägt so zum Ansehen der Schweiz bei.

Die regionale...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen