Bericht der NEAT-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte zuhanden der Finanzkommissionen, der Geschäftsprüfungskommissionen und der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen betreffend Oberaufsicht über den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) im Jahre 2004 vom 27. April 2005

Auszug


Bericht der NEAT-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte zuhanden der Finanzkommissionen, der Geschäftsprüfungskommissionen und der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen betreffend Oberaufsicht über den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) im Jahre 2004 vom 27. April 2005

Bericht

der NEAT-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte zuhanden der Finanzkommissionen, der Geschäftsprüfungskommissionen und der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen betreffend Oberaufsicht über den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) im Jahre 2004

vom 27. April 2005

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben die Ehre, Ihnen gestützt auf Artikel 20 Absatz 5 des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 1991 über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (Alpentransit-Beschluss, SR 742.104) den Bericht der NEAT-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte über ihre Tätigkeit im Jahre 2004 zu unterbreiten und bitten Sie, ihn zur Kenntnis zu nehmen.

Der Bericht gibt Auskunft über die wichtigsten Untersuchungen, Feststellungen und Schlussfolgerungen der Delegation sowie deren Empfehlungen an Ihre Kommissionen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

27. April 2005 Im Namen der NEAT-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte

Der Präsident: Thomas Pfisterer, Ständerat

Der Vizepräsident: Otto Laubacher, Nationalrat

Zusammenfassung

Aufsicht über die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT)

Die NEAT-Aufsichtsdelegation beurteilt im Rahmen ihrer Oberaufsicht, ob der Bundesrat seine Aufsichtsfunktion im Bereich der NEAT wahrnimmt. Die Oberaufsicht durch die NEAT-Aufsichtsdelegation ist selektiv und setzt Schwerpunkte, die Aufsicht durch den Bundesrat ist hingegen umfassend und abschliessend. NEAT-Aufsichtsdelegation stehen keine Entscheid- oder Weisungsbefugnisse zu. Sie kann Beanstandungen und Empfehlungen direkt an den Bundesrat richten oder über die Finanzkommissionen (FK), die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK), die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) oder die Finanzdelegation (FinDel) verabschieden lassen. Mit Empfehlungen und Beanstandungen übernimmt sie keine Verantwortung für Entscheide und die unmittelbare Aufsicht des Bundesrates über Verwaltung und Dritte. Die unmittelbare Aufsicht und die Weisungsgewalt bleiben ausschliesslich beim Bundesrat.

Berichterstattung der NEAT-Aufsichtsdelegation

Besteht aus Sicht der NEAT-Aufsichtsdelegation Handlungsbedarf für die Aufsichtskommissionen (FK und GPK), die KVF bzw. die FinDel in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen, stellt sie bei Bedarf sofort, spätestens aber in ihrem Tätigkeitsbericht Anträge und Empfehlungen zu deren Handen.

Die Berichterstattung im Parlament obliegt den Aufsichtskommissionen. Der Tätigkeitsbericht der NEAT-Aufsichtsdelegation wird - jährlich abwechselnd durch die GPK bzw. durch die FK - in beiden Räten traktandiert, erstmals in der Sommersession 2005. Im Jahr 2005 erfolgt die Berichterstattung in den Räten durch die GPK.

Das BAV ist für die Verfassung, Veröffentlichung und Erläuterungen ihrer Standberichte zuständig, die NEAT-Aufsichtsdelegation für deren Behandlung und Bewertung zuhanden der Stammkommissionen bzw. des Parlaments. Der Tätigkeitsbericht 2004 enthält im Wesentlichen die Feststellungen, Bewertungen, Beanstandungen und Empfehlungen der NEAT-Aufsichtsdelegation im Kalenderjahr 2004. Im Sinne einer grösseren Aktualität wurden auch besondere Entwicklungen in den Monaten Januar bis April des Jahres 2005 mitberücksichtigt.

Der Bericht stützt sich auf Einzelangaben und Auskünfte der beteiligten Stellen und Personen sowie hauptsächlich auf Zahlen und Fakten, die in den Standberichten Nr. 17 (Stand per 30. Juni 2004) und Nr. 18 (per 31. Dezember 2004) des BAV festgehalten sind. Diese betreffen insbesondere Angaben zum Stand (Situation) bzw. zur weiteren Entwicklung (Prognose) in den Bereichen Leistungen, Kosten, Finanzen und Termine sowie diesbezügliche Risikoabschätzungen. Die Prüfung, Plausibilisierung und Verifizierung dieser Angaben ist in erster Linie Aufgabe des BAV. In wesentlichen Bereichen - Kosten, Termine, Finanzen - gibt er die Feststellungen und Beurteilungen des BAV, der Ersteller und Betreiber aus den Standberichten zusammengefasst wieder. Ansonsten wird auf die öffentlich zugängliche Kurzfassung

3096

der Standberichte bzw. die Ausführungen in den NEAT-relevanten Botschaften des Bundesrates verwiesen.

Inhaltliche Schwerpunkte der NEAT-Aufsichtsdelegation

In denjenigen Themenbereichen, in denen aus Sicht der NEAT-Aufsichtsdelegation Handlungsbedarf für die FK, GPK, KVF bzw. FinDel in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen besteht, hält sie in ihren Tätigkeitsberichten konkrete Empfehlungen fest. Der vorliegende Tätigkeitsbericht enthält keine Empfehlungen an die Kommissionen bzw. die FinDel.

In den Tätigkeitsberichten 1999-2003 hat die NEAT-Aufsichtsdelegation die Ergebnisse ihrer Arbeit als Feststellungen festgehalten, zu wesentlichen Punkten ihre Beurteilung abgegeben und gegenüber den Beaufsichtigten (Bundesrat, Bundesbehörden, Ersteller und Be...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen