Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen

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216.21 Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen vom 16. August 2007 1 Der Rat der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 5 und Art. 14 Bst. a des Gesetzes über die Pädagogische...

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Auszug


Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen

216.21

Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen

vom 16. August 2007[1]

Der Rat der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen

erlässt

gestützt auf Art. 5 und Art. 14 Bst. a des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen vom 1. April 2006[2]

als Reglement:

I.

Allgemeine Bestimmungen

Zweck

Art. 1. 1 Dieses Reglement regelt das Aufnahmeverfahren an die Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen (im Folgenden: PHSG).

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