Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007

Auszug


Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007

Originaltext

Abkommen

zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007

Abgeschlossen am 11. Oktober 2007 Vorläufig angewendet ab dem 1. September 2007

Die Schweizerische Eidgenossenschaft, nachstehend «die Schweiz» genannt, einerseits, und die Europäische Gemeinschaft, nachstehend «Gemeinschaft» genannt, andererseits,

beide zusammen nachstehend «Vertragsparteien» genannt,

in der Erwägung, dass die Gemeinschaft gemäss dem Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007)1 (nachstehend «Beschluss über das Programm MEDIA 2007» genannt) ein Förderprogramm für den europäischen audiovisuellen Sektor aufgelegt hat,

in der Erwägung, dass Artikel 8 des Beschlusses über das Programm MEDIA 2007 unter bestimmten Bedingungen die Beteiligung von Drittländern, die Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen2,

aber nicht EFTA-Staaten, die dem EWR-Abkommen angehören, und nicht Bewerberländer für den Beitritt zur Europäischen Union sind, auf der Grundlage zusätzlicher Mittel und besonderer zwischen den betreffenden Parteien durch Abkommen zu vereinbarender Modalitäten vorsieht,

in der Erwä...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen