Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft im Bereich audiovisuelle Medien über die Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den Gemeinschaftsprogrammen MEDIA Plus und MEDIA-Fortbildung (mit Anhängen und Schlussakte)

Auszug


Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft im Bereich audiovisuelle Medien über die Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den Gemeinschaftsprogrammen MEDIA Plus und MEDIA-Fortbildung (mit Anhängen und Schlussakte)

Abkommen

zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft im Bereich audiovisuelle Medien über die Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den Gemeinschaftsprogrammen MEDIA Plus und MEDIA-Fortbildung

Die Schweizerische Eidgenossenschaft, nachstehend «Schweiz» genannt, einerseits,

und

die Europäische Gemeinschaft,

nachstehend «Gemeinschaft» genannt, andererseits,

beide zusammen nachstehend «Vertragsparteien» genannt,

in der Erwägung, dass die Gemeinschaft gemäss dem Beschluss 2000/821/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 und dem Beschluss Nr. 163/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001, zuletzt geändert durch den Beschluss Nr. 846/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom

29. April 2004 beziehungsweise durch den Beschluss Nr. 845/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004, ein Programm zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke und ein Fortbildungsprogramm für die Fachkreise der europäischen audiovisuellen Programmindustrie (nachstehend zusammenfassend «MEDIA-Programm» genannt) aufgelegt hat,

in der Erwägung, dass das MEDIA-Programm unter bestimmten Bedingungen die Beteiligung von Drittländern, die Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen, aber nicht EFTA-Staaten, die dem EWR-Abkommen angehören, und nicht Kandidaten...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen