Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Armenien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Auszug


Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Armenien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Übersetzung1

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Armenien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Abgeschlossen am 19. November 1998

In Kraft getreten durch Notenaustausch am 4. November 2002

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Republik Armenien,

vom Wunsche geleitet, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zum beiderseitigen Nutzen zu verstärken,

im Bestreben, günstige Bedingungen für Investitionen von Investoren der einen Vertragspartei auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen und zu erhalten,

in der Erkenntnis, dass Förderung und Schutz von Investitionen z...

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