Anwaltsgesetz

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963.70 Anwaltsgesetz vom 11. November 1993 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 2. März 1992 2 Kenntnis genommen und erlässt in Ausführung und Ergänzung des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der...

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Auszug


Anwaltsgesetz

963.70

Anwaltsgesetz

vom 11. November 1993[1]

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 2. März 1992[2] Kenntnis genommen und

erlässt

in Ausführung und Ergänzung des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000[3][4]

als Gesetz:

I.

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

[5] 1 Dieses Gesetz regelt den Beruf des Rechtsanwalts und des Rechtsagenten.

2 Die Bestimmungen dieses Erlasses über den Rechtsanwalt werden auf den Rechtsagenten sachgemäss angewendet, soweit es für diesen keine besonderen Bestimmungen enthält.

3 Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000[6] über di...

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