Allgemeinverfügung der Anmeldestelle Chemikalien über die Erleichterung der Kennzeichnung von offen verkauften Produkten in Verpackungen von nicht mehr als 3 Liter Inhalt in Apotheken und Drogerien nach Artikel 47 Absatz 1bis der Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen vom 18. Mai 2005

Bundesblatt, August 07, 2007 (Nbr. 32)

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Allgemeinverfügung der Anmeldestelle Chemikalien über die Erleichterung der Kennzeichnung von offen verkauften Produkten in Verpackungen von nicht mehr als 3 Liter Inhalt in Apotheken und Drogerien nach Artikel 47 Absatz 1bis der Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen vom 18. Mai 2005

Allgemeinverfügung

der Anmeldestelle Chemikalien

über die Erleichterung der Kennzeichnung von offen verkaufte...

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