Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich der Raumplanung und nachhaltigen Entwicklung

Auszug


Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich der Raumplanung und nachhaltigen Entwicklung

Originaltext

Protokoll

zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich der Raumplanung und nachhaltigen Entwicklung

Präambel

Die Bundesrepublik Deutschland,

die Französische Republik,

die Italienische Republik,

das Fürstentum Liechtenstein,

das Fürstentum Monaco,

die Republik Österreich,

die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Republik Slowenien

sowie

die Europäische Gemeinschaft -

in Erfüllung ihres Auftrags auf Grund des Übereinkommens vom 7. November 1991 zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention), eine ganzheitliche Politik zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums sicherzustellen,

in Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäss Artikel 2 Absätze 2 und 3 der Alpenkonvention,

in Anerkennung der Tatsache, dass der Alpenraum ein Gebiet von gesamteuropäischer Bedeutung ist und hinsichtlich Topografie, Klima, Gewässer, Vegetation, Tierwelt, Landschaft und Kultur ein unverwechselbares und vielfältiges Erbe bildet und dass dessen Hochgebirge, Tallandschaften und Voralpen ökologische Einheiten bilden, deren Erhaltung nicht nur das Anliegen der Alpenländer sein kann,

in dem Bewusstsein, dass die Alpen den Rahmen für das Leben und die Entwicklung d...

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