Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich der Berglandwirtschaft (mit Anhang)

Auszug


Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich der Berglandwirtschaft (mit Anhang)

Berglandwirtschaft. Protokoll

Originaltext

Protokoll

zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Berglandwirtschaft

Präambel

Die Bundesrepublik Deutschland,

die Französische Republik,

die Italienische Republik,

das Fürstentum Liechtenstein,

das Fürstentum Monaco,

die Republik Österreich,

die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Republik Slowenien

sowie

die Europäische Gemeinschaft -

in Erfüllung ihres Auftrags auf Grund des Übereinkommens vom 7. November 1991 zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention), eine ganzheitliche Politik zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums sicherzustellen,

in Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäss Artikel 2 Absätze 2 und 3 der Alpenkonvention,

im Bewusstsein ihrer Verantwortung, im Interesse der Allgemeinheit die Bewirtschaftung der traditionellen Kulturlandschaften und eine standortgemässe, umweltverträgliche Landwirtschaft zu erhalten und unter Berücksichtigung der erschwerten Wirtschaftsbedingungen zu fördern,

in Kenntnis der Tatsache, dass der Alpenraum mit seinem Reichtum an natürlichen Ressourcen, seinen Wasservorkommen, seinem landwirtschaftlichen Potenzi...

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