Allgemeine Verordnung zum Baugesetz (ABauV)

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Allgemeine Verordnung zum Baugesetz (ABauV)

Allgemeine Verordnung

zum Baugesetz (ABauV)

Vom 23. Februar 1994

Der Regierungsrat des Kantons Aargau,

gestützt auf § 91 Abs. 2 der Kantonsverfassung, §§ 17 Abs. 4, 18 Abs. 3, 51, 52 Abs. 3, 53 Abs. 2, 56 Abs. 2, 66 und 100 des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom 19. Januar 1993 [1] und § 50 Abs. 2 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007 [2], [3]beschliesst:

A. Nutzungsplanung der Gemeinden

I. Sondernutzungsplanung

§ 1

Bestandteile des Erschliessungsplanes

(§ 17 BauG)

Erschliessungspläne können mit der Erschliessung zusammenhängende Anordnungen enthalten, insbesondere über die Erstellung von Fuss- und Radwegverbindungen, die Gestaltung und Bepflanzung des Strassenraumes und der Abstellplätze, über Lärmschutzmassnahmen sowie über Ver- und Entsorgungseinrichtungen.

§ 2

Vorspringende Gebäudeteile

(§ 18 BauG)

1 Die Baulinie darf um höchstens 1,50 m überschritten werden durcha) untergeordnete Gebäudeteile (Dachvorsprünge, Vordächer, Treppen, Erker, Balkone usw.) sowie

b) Wintergärten und Windfänge. [4]

§ 3

Gestaltungsplan

(§ 21 BauG)

1 Zusätzlich zu den Bestandteilen des Erschliessungsplanes kann der Gestaltungsplan weitere Anordnungen enthalten, insbesonderea) über Lage, Grösse, Beschaffenheit und Gestaltung der Bauten, Abstände, Bepflanzung, Terraingestaltung;

b) über Art und Mass der Nutzung, Nebenanlagen, Abstellplätze;

c) Vorschriften im Interesse des Natur-, Ortsbild-, Denkmal-, Gewässer- und Umweltschutzes sowie der Siedlungsqualität.

a) der Baumasse (höchstens jedoch um ein zusätzliches Geschoss) und der Abstände;

b) der Nutzungsart, soweit überwiegende Schutzinteressen (Lärmschutz, Denkmalschutz usw.) es erfordern;

c) der Anzahl der Abstellplätze (§ 55 Abs. 3 und 4 BauG);

d) der Lärmempfindlichkeitsstufe, soweit lärmvorbelastete Flächen (Art. 43 Abs. 2 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) vom 15. Dezember 1986 [6]) bezeichne...

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