Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Albanien sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Albanien

Auszug


Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Albanien sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Albanien

11.2.1 Botschaft

zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Albanien sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen

der Schweiz und Albanien

vom 13. Januar 2010

11.2.1.1 Übersicht

Das am 17. Dezember 2009 in Genf unterzeichnete Freihandelsabkommen (FHA) mit Albanien umfasst den Handel mit Industrieprodukten, Fisch und anderen Meeresprodukten sowie mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten. Es enthält zudem Bestimmungen über das geistige Eigentum, zum Wettbewerb und zu Handelserleichterungen sowie Entwicklungsklauseln für Dienstleistungen, Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen. Wie in den bisherigen EFTA-Freihandelsabkommen ist die Behandlung der landwirtschaftlichen Basisprodukte in bilateralen Landwirtschaftsabkommen geregelt, die individuell zwischen den einzelnen EFTAStaaten und der Republik Albanien abgeschlossen worden sind. In diesen bilateralen Landwirtschaftsabkommen gewähren sich die EFTA-Staaten und Albanien Zollkonzessionen für ausgewählte Landwirtschaftsprodukte im Rahmen ihrer jeweiligen Landwirtschaftspolitiken (vgl. Ziff. 11.2.1.5). Die Zollkonzessionen der Schweiz ersetzen die Konzessionen, die Albanien unilateral im Rahmen des Allgemeinen Präferenzensystem zugunsten der Entwicklungsländer (APS)1 gewährt werden.

Das Abkommen mit Albanien erweitert das Netz von Freihandelsabkommen, das die EFTA-Staaten seit 1990 aufbauen2. Für die Schweiz als exportabhängiges Land mit weltweit diversifizierten Absatzmärkten, welches überdies keiner grösseren Einheit wie der Europäischen Union (EU) angehört, stellt der Abschluss von FHA neben der Mitgliedschaft bei der Welthandelsorganisation (WTO) und den vertrag-lichen Beziehungen zur Europäischen Union einen der drei Hauptpfeiler ihrer Politik der Marktöffnung und der Verbesserung der aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dar. Der spezifische Beitrag der Freihandelsabkommen zu den Ziele...

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