Massnahmen des Bundes zur administrativen Entlastung in den Unternehmen. Bericht des Bundesrates
Bundesblatt Nr. 35, 9. September 2003 › Seccion Unica
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Massnahmen des Bundes zur administrativen Entlastung in den Unternehmen. Bericht des Bundesrates
Massnahmen des Bundes
zur administrativen Entlastung in den UnternehmenBericht des Bundesratesvom 16. Juni 2003ÜbersichtAdministrative Belastung nach der hier verwendeten Begriffsbestimmung misst sich am Zeitaufwand der Unternehmen für vorgeschriebene administrative Arbeiten wie das Erstellen einer Jahresmeldung für die AHV, das Ausfüllen einer Steuererklä-rung oder das Einholen einer Baubewilligung. Keine administrativen Belastungen sind Zusatzinvestitionen oder erschwerte Betriebsabläufe, die sich aus staatlichen Vorschriften zur zulässigen Produktionsweise ergeben, oder Einschränkungen des unternehmerischen Handlungsspielraumes, die daher kommen, dass das Gesetz Dritten Rechte zu Lasten der Unternehmen einräumt. Ziel der administrativen Entlastung ist, mittels Selbstdeklaration, nachgängiger Kontrolle, insbesondere aber durch den Einsatz der Mittel der modernen Kommunikations- und Informationsgesellschaft, die Bindung von Ressourcen für administrative Arbeiten zu reduzieren und so den Wirtschaftsstandort attraktiv zu halten, und dies möglichst ohne Abstriche am gesellschaftlich gewünschten Schutzniveau vornehmen zu müssen. Administrative Entlastung, so wie sie in diesem Bericht verstanden wird, kann, braucht folglich aber noch keine Schritte zur Deregulierung zu beinhalten. Um politisch konsensfähig zu sein, sollte mit Massnahmen zur administrativen Entlastung idealerweise gerade nicht in bestehende Rechte eingegriffen werden, ausser vielleicht in gewisse Prärogativen staatlicher Kontrollinstanzen.Auch wenn zu bezweifeln ist, ob mit solchen Massnahmen den Erwartungen jener Kreise entsprochen werden kann, die mit ihren Anliegen im Kern auf Deregulierung oder eine Reregulierung in ihrem Interesse zielen, besitzen Massnahmen zur administrativen Entlastung gesamtwirtschaftlich gesehen dennoch einen bedeutenden Stellenwert. Es kann davon ausgegangen werden, dass für jene Arbeiten, die wir unter dem vorliegenden Begriff der administrativen Belastungen subsumieren, jährlich wiederkehrend gegen 2 % des Bruttoinlandproduktes oder rund 7 Milliarden Franken pro Jahr aufgewendet werden. Einbezogen in diese grobe Schätzung sind der Stundenaufwand in den Unternehmen zu einem Selbstkostensatz sowie die Kosten bei den von den Unternehmen mit administrativen Arbeiten beauftragten Dritten. Da sich die angestrebten Verbesserungen gegebenenfalls auf alle 300 000 Unternehmen in der Schweiz auswirken, können selbst Massnahmen eine spürbare gesamtwirtschaftliche Wirkung entfalten, die das einzelne Unternehmen als marginal taxiert. Dies gilt namentlich dann, wenn mittels Reformen periodisch sich wiederholende Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Abrechnungspflichten effizienter gestaltet werden. Auf diesen Reformen liegt denn auch der Akzent im vorliegenden Bericht.Weniger eingehend wird hier auf die von den Unternehmen meist nur sporadisch einzuholenden Bewilligungen eingetreten. Deren Kostenfolgen für das Unternehmen bemessen sich in der Regel weniger in Kosten in der Administration, denn in Zusatzinvestitionen, erschwerten Betriebsabläufen oder Einschränkungen des unternehmerischen Handlungsspielraumes. Über Massnahmen, die sich mehr in diesen Bereichen auswirken, gibt der Bewilligungsbericht Aufschluss, der in Beantwortung des Postulates (00.3595) der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Stände-rates noch dieses Jahr vorgelegt werden wird. 6000Der vorliegende Bericht tritt insbesondere auf Massnahmen in vier Bereichen ein:- Das bereits in Auftrag gegebene elektronische Expertensystem für die Bestimmung des AHV-pflichtigen Lohnes soll durch Angebote anderer Bundesstellen ausgebaut werden, so dass es namentlich auch die Abführung der Quellensteuern und die Erstellung der Lohnausweise ermöglicht.- Anknüpfend an die vom Parlament bereits verlangte Möglichkeit zur einjährigen Veranlagung der Mehrwertsteuer soll erreicht werden, dass die Schlussabrechnungen mit den Sozialversicherungen sowie die Deklarationen an den Fiskus in einem Zug erledigt werden können, namentlich auch weil eine Arbeitsgruppe für Transparenz bei allfällig divergierender Umschreibung von Spesen, Eigenleistungen, Privatgebrauch u.ä.m. in den verschiedenen Rechtsgebieten sorgt.- In einer sich globalisierenden Welt wächst der Umfang von Warenlieferungen und Dienstleistungen, die auch von KMU grenzüberschreitend erbracht werden; um die Nachteile der Sonderstellung der Schweiz im europäischen Binnenmarkt zu lindern, sollen bei grenzüberschreitend erbrachten Serviceleistungen am Kunden die Rückerstattungsverfahren der Mehrwertsteuer überprüft werden.- Der föderalistische Staatsaufbau bietet Chancen und Risiken; ausgehend von bestehenden Lösungen in den Kantonen soll eine beste Praxis zur Prüfung von Baugesuchen hinsichtlich der vielfältigen Bundesbestimmungen im Bau- und Umweltrecht gefunden werden.Verschiedene zusätzliche Massnahmen zu einer rationelleren Gestaltung des Behördenv...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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