Achter Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates

Auszug


Achter Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates

04.040

Achter Bericht

über die Schweiz und die Konventionen des Europarates

vom 26. Mai 2004

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen den achten Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates mit dem Antrag, davon Kenntnis zu nehmen.

Gemäss dem Postulat Reiniger aus dem Jahre 1976 (P 76.454) veröffentlicht der Bundesrat zu Beginn jeder Legislaturperiode einen solchen Bericht. Das vorliegende Dokument bringt den siebten Bericht vom 19. Januar 2000 (00.003) auf den neusten Stand.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

26. Mai 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Joseph Deiss

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

In seinem Postulat vom 6. Oktober 1976 beauftragte Nationalrat Reiniger den Bundesrat, zu Beginn jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Schweizer Haltung zu den noch nicht ratifizierten Europarateskonventionen zu erstellen. Der Bundesrat nahm dieses Postulat an und unterbreitete dem Parlament inzwischen sieben Berichte: den ersten vom 16. November 1977 (BBl 1977 III 870), einen ersten Zusatzbericht vom 2. Juni 1980 (BBl 1980 II 1527), den dritten vom 22. Februar 1984 (BBl 1984 I 784), den vierten vom 24. Februar 1988 (BBl 1988 II 271), den fünften vom 18. Dezember 1991 (BBl 1992 II 651), den sechsten vom 29. November 1995 (BBl 1996 I 405) und den siebten vom 19. Januar 2000 (BBl 2000 1141).

Der vorliegende achte Bericht wurde im Hinblick auf die Legislaturperiode 2003-2007 erarbeitet. Er hält sich weitgehend an den Aufbau des siebten Berichtes.

Zuerst erörtern wir die allgemeine Politik der Schweiz den Konventionen des Europarates gegenüber und führen die Konventionen auf, die seit unserem letzten Bericht ratifiziert worden sind. Es folgt dann, nach Sachbereichen gegliedert, eine Aufzäh-lung der noch nicht ratifizierten Konventionen. Darin geben wir Auskunft über die Gründe der Nichtratifikation und ordnen jeder Konvention eine Priorität zu.

Die folgenden Übereinkommen, denen erste Priorität zukommt, sollten im Laufe dieser Legislaturperiode ratifiziert werden:

das Erste Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (STE 009); die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung (STE 122); das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (STE 164) samt den Zusatzprotokollen betreffend das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen (STE 168) und betreffend die Transplantation von Organen und Geweben menschlichen Ursprungs (STE 186); das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (STE 167); die Strafrechtskonvention gegen die Korruption (STE 173) samt ihrem Zusatzprotokoll (STE 191); das Europäische Übereinkommen über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und Zugangskontrolldiensten (STE 178); das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (STE 181); das Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (STE 182); das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen Doping (STE 188); das Änderungsprotokoll zum Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus (STE 190); das Übereinkommen über die persönlichen Beziehungen zu Kindern (STE 192) und das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren auf internationalen Transporten (revidiert) (STE 193).

3810

Inhaltsverzeichnis

Übersicht 3810

1 Einleitung 3816

2 Politik der Schweiz gegenüber den Europaratskonventionen 3816

3 Entwicklung seit dem letzten Bericht 3817

3.1 Prioritäre, ratifizierte Konventionen 3817

3.2 Andere ratifizierte Konventionen 3817

4 Einzelne Konventionen 3818

4.1 Menschenrechte und Bioethik 3818

4.1.1 Erstes Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (1952) (STE 009) 3818

4.1.2 Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte

und Grundfreiheiten (1963) (STE 046) 3819

4.1.3 Europäische Sozialcharta (1961) (STE 035) 3820

4.1.4 Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta (1988) (STE 128) 3821

4.1.5 Änderungsprotokoll zur Europäischen Sozialcharta (1991)

(STE 142) 3821

4.1.6 Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta über Kollektivbeschwerden (1995) (STE 158) 3822

4.1.7 Revidierte Europäische Sozialcharta (1996) (STE 163) 3823

4.1.8 Europäisches Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte

und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte

und Biomedizin (1997) (STE 164) 3823

4.1.9 Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte

und Biomedizin betreffend das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen (1998) (STE 168) 3824

4.1.10 Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte

und Grundfreiheiten (2000) (STE 177) 3825...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen