Extrait
Arrêt de IIe Cour de Droit Public de Tribunal Federal Nº 2A.98/2003, de 28 Août 2003
Tribunale federale
Tribunal federal{T 0/2}2A.98/2003 /kilUrteil vom 28. August 2003II. Öffentlichrechtliche AbteilungBesetzungBundesrichter Wurzburger, Präsident,Bundesrichter Hungerbühler, Ersatzrichter Rohner,Gerichtsschreiber Klopfenstein.ParteienX.________,Y.________,Beschwerdeführer,beide vertreten durch Rechtsanwalt Matthias Hauser, Bahnhofstrasse 22, Postfach 2957, 8022 Zürich,gegenDepartement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau, 8500 Frauenfeld,Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden.GegenstandNiederlassungsbewilligung,Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau vom22. Januar 2003.Sachverhalt:A.Der 1957 geborene algerische Staatsangehörige X.________ reiste im September 1993 in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Nach dessen Ablehnung tauchte er unter. Im Oktober 1995 wurde er in A.________ festgenommen. Das Bezirksgericht B.________ verurteilte ihn am 10. Januar 1996 wegen Widerhandlung gegen das ANAG zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Monaten. Am 9. Februar 1996 heiratete er die in der Schweiz niedergelassene italienische Staatsangehörige Y.________. Deren Gesuch um Nachzug ihres Ehemannes wurde mit Verfügung vom 21. Juni 1996 bewilligt. Diese Aufenthaltsbewilligung wie auch die in der Folge ausgestellten Verlängerung...Voir le contenu complet de ce document
