Arrêt nº 1P.664/2006 de Ire Cour de Droit Civil, 3 novembre 2006

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Arrêt nº 1P.664/2006 de Ire Cour de Droit Civil, 3 novembre 2006

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 0/2}

1P.664/2006 /ggs

Urteil vom 3. November 2006

I. Öffentlichrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Féraud, Präsident,

Bundesrichter Aeschlimann, Reeb,

Gerichtsschreiberin Scherrer.

Parteien

X.________, Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Franz Dörig,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern, Zentralstrasse 28, 6002 Luzern,

Obergericht des Kantons Luzern, II. Kammer, Hirschengraben 16, 6002 Luzern.

Gegenstand

Strafprozess,

Staatsrechtliche Beschwerde gegen den Entscheid

des Obergerichts des Kantons Luzern, II. Kammer,

vom 26. September 2006.

Sachverhalt:

A.

Am 10. April 2006 wurde X.________ aufgrund einer RIPOL-Ausschreibung und eines internationalen Haftbefehls in Bad Feilnbach (Kreis Rosenheim, Deutschland) polizeilich festgenommen und am gleichen Tag in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim überführt. Das Amtsstatthalteramt Sursee hatte im internationalen Fahndungsersuchen vom 1. Mai 2003 den dem Angeschuldigten zur Last gelegte Sachverhalt wie folgt beschrieben:

"Am Sonntag, 2. März 2003, um ca. 03.30 Uhr kam es in der Disco A.________ in B.________ aus bisher noch ungeklärten Gründen zwischen Personen aus dem Balkan zu einer Rauferei mit anschliessender Schiesserei. Die beiden Opfer wurden von obgenannter Person grundlos zusammengeschlagen. Bei der Gegenwehr wurde einem der Opfer von obgenannter Person ins Bein geschossen."

B.

Am 11. September 2006 lieferte die zuständige deutsche Behörde X.________ an die Schweiz aus, nachdem er aufgrund der Hauptverhandlung vom 19. Juli 2006 vom Amtsgericht Rosenheim wegen unerlaubter Einreise, unerlaubten Aufenthalts, Urkundenfälschung und wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden war. In Frauenfeld wurde der Angeschuldigte der Kantonspolizei Luzern übergeben und von dort - im Hinblick auf die Haftprüfung durch den Amtsstatthalter - ins Amtsgefängnis Sursee verbracht. Am 12. September 2006 erfolgte die Versetzung ins Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof in Kriens, wo sich der Angeschuldigte bis heute befindet. Gemäss der Haftverfügung des Amtsstatthalters vom 12. September 2006 wird der Angeschuldigte dringend der a...

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