Arrêt nº 4P.114/2006 de Ire Cour de Droit Civil, 7 septembre 2006

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Arrêt nº 4P.114/2006 de Ire Cour de Droit Civil, 7 septembre 2006

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 0/2}

4P.114/2006 /bie

Urteil vom 7. September 2006

I. Zivilabteilung

Besetzung

Bundesrichter Corboz, Präsident,

Bundesrichterinnen Klett, Rottenberg Liatowitsch, Kiss, Bundesrichter Mathys,

Gerichtsschreiber Widmer.

Parteien

Tschechische Republik, handelnd durch das Finanzministerium, Beschwerdeführerin,

vertreten durch Herren Prof. Dr. Franz Kellerhals

und Dr. Bernhard Berger, Fürsprecher,

gegen

X.________, Beschwerdegegnerin,

vertreten durch Rechtsanwalt Matthias Scherer,

Schiedsgericht UNCITRAL Genf.

Gegenstand

Art. 85 lit. c OG; Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG (Internationales Schiedsgericht; Zuständigkeit),

Staatsrechtliche Beschwerde gegen den Teilspruch des Schiedsgerichts Genf vom 17. März 2006.

Sachverhalt:

A.

A.a Nach der kommunistischen Ära, zu Beginn der 1990er Jahre, begann die Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik (Tschechoslowakei) den zentralisierten Bankensektor des Landes zu privatisieren. Diese Bestrebungen wurden nach der Trennung der Tschechoslowakei in zwei unabhängige Staaten am 31. Dezember 1992 von der Regierung der Tschechischen Republik (Beschwerdeführerin) fortgesetzt.

Etwa um das Jahr 1994 hatten sich die einzelnen Segmente des zuvor zentralisierten Bankensystems, das um die Staatsbank der Tschechoslowakei herum angeordnet war, u.a. in vier grosse kommerzielle Banken in Staatseigentum aufgeteilt, die den Bankensektor in der Tschechischen Republik dominierten. Zu diesen so genannten "Big-Four Banken" (im Folgenden auch "Grossbanken" genannt) zählten die Investicni a Postovni banka a.s. (IPB), die Ceska sporitelna, a.s. (CS), die Komercni banka, a.s. (KB) und die Ceskoslovenska obchodni banka, a.s. (CSOB). Der tschechische Bankensektor wurde von der tschechischen Nationalbank (CNB) verwaltet und reguliert.

Wegen der strategischen Bedeutung der Big-Four Banken behielt die tschechische Regierung im Rahmen einer ersten, im Jahre 1995 abgeschlossenen Privatisierungswelle der Wirtschaft (Massenprivatisierungsverfahren) wesentliche Minderheitsbeteiligungen an diesen Instituten. Deren endgültige Privatisierung erfolgte erst im Zeitraum zwischen 1998-2001 durch Verkauf der staatlichen Anteile an private Investoren.

Mit Vertrag vom 8. März 1998 veräusserte der Tschechische Staat, handelnd durch den tschechischen National Property Fund (NPF), das von ihm gehaltene Aktienpaket an der IPB (rund 36 % des Aktienkapitals) an die Y.________, einer in Grossbritannien inkorporierten Gesellschaft des japanischen Finanzkonzerns Y.________, die bereits im Besitze einer 10%-igen Beteiligung an der IPB war. Mit dieser Transaktion wurde die erste vollständige Privatisierung einer der zu den "Big Four" zählenden Banken abgeschlossen.

-:-

Die Y.________ veräusserte ihre Beteiligung an der IPB am 2. Oktober 1998 bzw. am 24. Februar 2000 in zwei Tranchen an die von ihr zu 100 % beherrschte X.________, eine Gesellschaft niederländischen Rechts (Beschwerdegegnerin, X.________).

A.b Die Big-Four Banken waren von vergleichbarer strategischer Wichtigkeit für die tschechische Wirtschaft als Ganzes. Sie litten allerdings alle daran, dass ein hoher Anteil ihrer ausstehenden Kredite und Darlehen notleidend war. Die Ursache dafür lag hauptsächlich in einer zu liberalen Kreditpolitik in der nachkommunistischen Zeit und in inadäquaten Gläubigerrechten nach der tschechischen Rechtsordnung. Ohne staatliche Beihilfen drohte dieses sich im Jahre 1998 verschärfende Problem zum Kollaps der vier Banken zu führen. Diese waren jedoch zu gross, als dass ihr Zusammenbruch zugelassen worden wäre.

Im Jahre 1998 änderte die tschechische Regierung daher ihre ab 1997 entwickelte Politik, dem Banksektor keine direkten Finanzhilfen zu gewähren und statt dessen das Problem der notleidenden Kredite auf der Ebene der kreditnehmenden Unternehmen anzugehen. Im Jahre 1999 wurden den drei i...

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