Arrêt nº 1P.247/2005 de Ire Cour de Droit Civil, 9 juin 2005

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Arrêt nº 1P.247/2005 de Ire Cour de Droit Civil, 9 juin 2005

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 0/2}

1P.247/2005 /zga

Urteil vom 9. Juni 2005

I. Öffentlichrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Féraud, Präsident,

Bundesrichter Aemisegger, Bundesrichter Reeb,

Gerichtsschreiber Härri.

Parteien

X.________,

Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kurt Zwyssig,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Zug,

Strafgericht des Kantons Zug, Berufungskammer.

Gegenstand

Strafverfahren; willkürliche Beweiswürdigung,

Grundsatz "in dubio pro reo",

Staatsrechtliche Beschwerde gegen das Urteil

des Strafgerichts des Kantons Zug, Berufungskammer, vom 7. März 2005.

Sachverhalt:

A.

Y.________ arbeitete von Juni bis Anfang Juli 1998 und von Februar bis zum 9. März 1999 aushilfsweise als Prostituierte für die "Erotik-Agentur" von X.________ (genannt: "I.________",); dies in dessen Studio in E.________ und später in L.________. Gleichzeitig war sie in seinem "Escort-Service" tätig. X.________ wurde vorgeworfen, er habe Y.________ auf verschiedene Weise erheblich in ihrer Handlungsfähigkeit als Prostituierte beeinträchtigt. Zudem habe er ihr gedroht, indem er ihr in Aussicht gestellt habe, Videoaufnahmen über ihre sexuellen Dienstleistungen, welche er angeblich gemacht habe, ihrem Chef, Vater sowie weiteren Angehörigen zu zeigen und sie so "fertig zu machen". Überdies habe er eine Veruntreuung begangen, indem er ihr Dirnenlohn in Höhe von Fr. 450.-- vorenthalten habe.

Mit Strafbefehl vom 18. Oktober 2000 verurteilte der Einzelrichter des Kantons Zug (lic. iur. R. Steinmann) X.________ wegen Tätlichkeit und Drohung zu 20 Tagen Gefängnis, bedingt bei einer Probezeit von 2 Jahren, und zu Fr. 500.-- Busse.

Dagegen erhob X.________ Einsprache.

Im Verlaufe der anschliessenden Strafuntersuchung wurden nebst X.________ und Y.________ auch die Freier A.________ und B.________ als Zeugen befragt.

Mit Urteil vom 19. Oktober 2004 sprach der Einzelrichter des Kantons Zug (Dr. A. Br...

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