Arrêt nº 1A.232/2000 de Ire Cour de Droit Civil, 29 mars 2001
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Arrêt nº 1A.232/2000 de Ire Cour de Droit Civil, 29 mars 2001
[AZA 0/2]
1A.232/2000/schI. ÖFFENTLICHRECHTLICHE ABTEILUNG*********************************29. März 2001Es wirken mit: Bundesgerichtsvizepräsident Aemisegger,Präsident der I. öffentlichrechtlichen Abteilung,Bundesrichter Féraud, Ersatzrichter Loretan und Gerichtsschreiberin Gerber.---------In SachenX.________, Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Eugen David, Marktgasse 20, St. Gallen,gegenA.________ AG, Beschwerdegegnerin, Politische Gemeinde Thal, Regierung des Kantons St. Gallen, vertreten durch das Baudepartement, Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen,betreffendUSG - Lärmimmission aus nächtlichemGastwirtschaftsbetrieb im Freien, hat sich ergeben:A.- Die A.________ AG ist Eigentümerin der 1'088 m2 grossen Parzelle Nr. 127 in Staad, politische Gemeinde Thal.Auf diesem Grundstück, das nördlich an den Bodensee und südlich an die Hauptstrasse (Staatsstrasse) angrenzt, betreibt B.________, Verwaltungsratspräsident der A.________ AG, das Pub-Restaurant "Y.________". Zwischen dem Restaurantgebäude und dem Bodensee liegt eine Gartenterrasse mit 150 Sitzplätzen.Im Westen grenzt die Parzelle Nr. 127 an die 585 m2 grosse Parzelle Nr. 129 von X.________. Auf ihr steht ein Mehrfamilienhaus mit drei Geschossen und ausgebautem Dachgeschoss im südlichen, unmittelbar an die Hauptstrasse angrenzenden Teil sowie mit zwei Geschossen und Flachdach im nördlichen Teil. Die Gartenwirtschaft des Y.________ ist gegen die angrenzende Parzelle Nr. 129 von X.________ durch eine rund 8 m vor der Grenze stehenden Abschrankung mit einem Durchgang im Uferbereich abgetrennt.Östlich der Parzelle Nr. 127 schliesst die Parzelle Nr. 124 mit dem Hotel "H.________" an, das ebenfalls über eine an den Bodensee anstossende Gartenterrasse verfügt.Auf der gegenüberliegenden Seite der Hauptstrasse befindet sich ein Parkplatz: ca. 30 Parkplätze gehören zum Pub-Restaurant Y.________ und ca. 60 zum Hotel H.________.Südlich des Parkplatzes führt die Bahnlinie der SBB vorbei.B.-Anfang der achtziger Jahre wurde das frühere Restaurant "R.________" auf dem Grundstück Nr. 127 in ein Pub umgewandelt, das sich zu einem beliebten Treffpunkt junger Leute entwickelte. Seit 1989 beschwerten sich Anwohner über unzumutbare Lärmbelästigungen durch die Gäste des Pubs Y.________, insbesondere von der Gartenwirtschaft.Mit Beschluss vom 25. Juli 1991 verfügte der Gemeinderat Thal gestützt auf den damals geltenden Art. 40 Abs. 3 des St. Galler Gastwirtschaftsgesetzes vom 1. Dezember 1983 (GWG), dass sich spätestens ab 22.00 Uhr keine Gäste mehr in der Gartenwirtschaft aufhalten dürft...Voir le contenu complet de ce document
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