Arrêt nº 1A.197/2000 de Ire Cour de Droit Civil, 21 juillet 2000

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Arrêt nº 1A.197/2000 de Ire Cour de Droit Civil, 21 juillet 2000

[AZA 0]

1A.197/2000/bmt

I. OEFFENTLICHRECHTLICHE ABTEILUNG

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21. Juli 2000

Es wirken mit: Bundesrichter Aemisegger, Präsident der

I. öffentlichrechtlichen Abteilung, Bundesrichter

Aeschlimann, Bundesrichter Féraud und Gerichtsschreiberin Gerber.

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In Sachen

G.________, Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher Daniel Philippe Hofstetter, Schwarztorstrasse 7, Postfach 6554, Bern,

gegen

Bundesamt für Polizei, Abteilung Internationales, Sektion Auslieferung,

betreffend

Auslieferung an die USA

B 115325, hat sich ergeben:

A.- Am 13. November 1999 wurde der amerikanische Staatsangehörige G.________ aufgrund eines Fahndungsersuchens von Interpol Washington in Interlaken festgenommen und in provisorische Auslieferungshaft versetzt. Bei der Verhaftung wurden nebst persönlichen Effekten verschiedene Gegenstände beim Verhafteten vorgefunden, darunter eine EC-Karte, eine Kontokarte, eine Armbanduhr, der Autoschlüssel eines BMW Z3 und Fr. 3'187. 25 Bargeld.

B.- Am 16. November 1999 wurde eine Hausdurchsuchung in der Wohnung G.________s in Lauterbrunnen vorgenommen. Dabei wurden diverse Akten, Disketten und CDs, verschiedene Laptops und eine Videocamera sichergestellt.

C.-Am 16. November 1999 erliess das Bundesamt für Polizei (BAP) den Auslieferungshaftbefehl, der G.________ am 17. November 1999 eröffnet wurde. Die hiergegen erhobene Beschwerde G.________s wies die Anklagekammer des Bundesgerichts am 20. Dezember 1999 ab.

D.-Mit Zwischenverfügung des BAP vom 30. November 1999 wurde das Konto G.________s (Nr. ...) bei der Bank A.________ gesperrt sowie die diesbezüglichen Bankunterlagen sichergestellt. Am 3. Dezember 1999 stellte das BAP auch den BMW Z3 G.________s sicher. Die gegen beide Verfügungen erhobene Beschwerde wies die Anklagekammer mit Entscheid vom 17. Januar 2000 ab.

E.-Nachdem das BAP am 22. Dezember 1999 die Frist zur Übermittlung des formellen Auslieferungsersuchens um 20 Tage verlängert hatte, ersuchte die US-Botschaft in Bern mit diplomatischer Note vom 28. Dezember 1999 und Ergänzungsnote vom 13. Januar 2000 um die Auslieferung von G.________.

Dieser habe im Jahre 1987 mit M.L.________ die "X.________" gegründet, eine Gesellschaft zur Erschliessung und Verkauf von 64 Acres (ca 25 ha) Land, das M.L.__...

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