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Regeste
Art. 271 ff. SchKG; Arrestierung von Vermögenswerten, die einem ausländischen Staat oder einer ausländischen Zentralbank gehören. Unterscheidung zwischen dem "genügenden Bezug" als Bedingung der Arrestierung von Vermögenswerten eines Schuldners, der nicht im Sinne von Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG in der Schweiz wohnt, und der "genügenden Binnenbeziehung" als Bedingung der Arrestierung von Vermögenswerten, die einem ausländischen Staat oder einer ausländischen Zentralbank gehören (E. 4).
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Regeste
Art. 271 ss LP; séquestre des biens appartenant à un Etat étranger ou à une banque centrale étrangère. Distinction entre le "lien suffisant" comme condition du séquestre des biens d'un débiteur qui n'habite pas en Suisse au sens de l'art. 271 al....
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...September 2011 . Der Schweizerische Bundesrat verordnet: . I . Die Verordnung vom 18. ... geprägt wurden, der syrischen Zentralbank zu liefern, zu verkaufen oder ihr sonst wie zukomm...
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... Abkommens eröffnet Zypern bei der Zentralbank der Republik Zypern ein separates Bankkonto, auf d...
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...Schweiz (N 04.10.2000, Sozialdemokratische Fraktion). Wir ... und Währungspolitik als unabhängige Zentralbank führt. Der Grundsatz der Notenbankunabhängigkeit...
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Regeste
Arrestbewilligung und Arrestvollzug (Art. 271 ff. und 275 SchKG); Immunität der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Abkommen vom 10. Februar 1987 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich zur Regelung der rechtlichen Stellung der Bank in der Schweiz); Rechtsweggarantie (Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 29a BV). Überprüfbarkeit des Arrestbefehls im Arrestvollzug (E. 3).
Der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich anvertraute Werte ebenso wie Ansprüche gegen die Bank können ohne deren ausdrückliche vorherige Zustimmung nicht mit Arrest belegt werden. Vereinbarkeit mit der Rechtsweggarantie (E. 4).
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Regeste
Autorisation de séquestre et exécution du séquestre (art. 271 ss et 275 LP); immuni...
... der Republik Argentinien oder der Zentralbank der Republik Argentinien lautenden Guthaben in in-...
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Regeste
Art. 34 Ziff. 1 des Abkommens vom 10. April 1996 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit; Art. 107 Abs. 6 Verordnung (EWG) 574/72; Art. 20 Abs. 1 Satz 1 VFV (in der bis 31. Dezember 2007 in Kraft gewesenen Fassung). Weder das Abkommens- (E. 3.1) noch das Gemeinschafts- (E. 3.2-3.7) oder das innerstaatliche Recht (E. 3.8) enthalten eine direkt anwendbare Regel zur Frage, in welcher Währung die AHV-Altersrente einer in ihrem Heimatland Slowenien wohnenden Versicherten auszuzahlen ist. Es rechtfertigt sich die analoge Anwendung von Art. 20 Abs. 1 Satz 1 VFV (E. 3.9 und 3.10).
Beabsichtigt die Schweizerische Ausgleichskasse, die Altersrente der (in ihrer Heimat Slowenien wohnhaften) Versicherten nicht wie bis anhin in Schwei...
... Mittel der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Referenzwechselkurse der Währun...
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... gilt auch für die Europäische Zentralbank, die Mitglieder ihrer Beschlussorgane und ihre Bed...
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... gilt auch für die Europäische Zentralbank, die Mitglieder ihrer Beschlussorgane und ihre Bed...
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.... 28. Juni 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates . Der Bundespräsident: Moritz Leuenbe... EZB Europäische Zentralbank . f./ff. fortfolgende. FATF Financial Action Tas...
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...11. September 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates. Der Bundespräsident: Kaspar Villiger...Laut Angaben der Estnischen Zentralbank rangierte die Schweiz im März 2001 mit ca. CHF 36...