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Regeste
Wegzug ins Ausland; Entscheidungskompetenzen des alleinigen Obhutsinhabers. Inhalt des elterlichen Sorgerechts (E. 3.1). Inhalt des Obhutsrechts. Dieses umfasst insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weshalb in der Regel der alleinige Inhaber mit dem Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland ziehen darf. Der neuen Situation ist mit einer darauf zugeschnittenen Regelung des Besuchsrechts Rechnung zu tragen (E. 3.2). Bei ernsthafter Gefährdung des Kindeswohls kann die Vormundschaftsbehörde den Wegzug untersagen (E. 3.3). Der alleinige Obhutsinhaber macht sich durch den Wegzug nicht strafbar (E. 3.4). Der nicht obhutsberechtigte Elternteil kann kein Rückführungsbegehren gemäss HKÜ stellen (E. 3.5).
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Regeste
Départ pour ...
..., für sich und die beiden Söhne den Wohnsitz nach Tschechien zu verlegen, für den Konfliktfall...auch in der Schule anmelden (vgl. E. 3.2). Im Übrigen stünde der diesbezügl...
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... Staatsangehörige der Schweiz ohne Wohnsitz in Bulgarien und durch juristische Personen,... niederlassen und dort einen Wohnsitz anmelden wollen, unterliegen weder den Bestimmungen des vor...
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... Staatsangehörige der Schweiz ohne Wohnsitz in Bulgarien und durch juristische Personen,... niederlassen und dort einen Wohnsitz anmelden wollen, unterliegen weder den Bestimmungen des vor...
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... in das Register der Bierhersteller anmelden. . 2 Die Eintragung setzt voraus, dass die Herstelllerin oder der Hersteller Wohnsitz im Zollgebiet hat oder im Handelsregister eingetra...
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... Krankenpflegeversicherung (OKP) anmelden. Der Anwalt führte im betreffenden Schreiben aus,...Die Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde C.________ wurde in Form eines Nieder...
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... eine Kostenübernahmegarantie des Wohnsitzkantons vorliegt. 4. Planung und Steuerung. 4.1. Leistungs... die Berechung des individuellen Beitrags anmelden beziehungsweise von ihrer gesetzlichen Vertretung ...
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... die folgenden Eintragungen formlos anmelden: . a. die Vormerkung einer Verfügungsbeschränkun...b. die politische Gemeinde des Wohnsitzes, oder bei einem ausländischen Wohnsitz, der O...
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Regeste
Art. 11 Abs. 3 aOHG; Art. 2 FZA; Art. 9 Abs. 2 Anhang I FZA; Opferhilfe; anspruchsberechtigte Personen; soziale Vergünstigungen. Die Opferhilfe bei Straftaten im Ausland setzt nach altem Opferhilfegesetz das Schweizer Bürgerrecht voraus (E. 3.1).
Gleichstellung der Angehörigen der Vertragsstaaten des Freizügigkeitsabkommens mit Schweizer Staatsangehörigen (E. 3.2).
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Regeste
Art. 11 al. 3 aLAVI; art. 2 ALCP; art. 9 al. 2 annexe I ALCP; aide aux victimes d'infractions; ayants droit; avantages sociaux. La nationalité suisse est une condition à l'octroi de l'aide aux victimes en cas d'infractions commises à l'étranger selon l'ancienne loi sur l'aide aux victimes d'infractions (consid. 3.1).
Egalité entre les ressortissants des Etats parties...
..., die das Schweizer Bürgerrecht und Wohnsitz in der Schweiz hat, im Ausland Opfer einer Strafta... Jahre nach der Straftat bei der Behörde anmelden; andernfalls verwirkt es diese (Art. 16 Abs. 3 aOH...
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Regeste
BG über den Militärpflichtersatz der Auslandschweizer vom 14. Dezember 1973; Militärpflichtersatz von Doppelbürgern. Wehrpflicht der Auslandschweizer und Doppelbürger (E. 1). Voraussetzungen für die Befreiung von Auslandschweizern und Doppelbürgern von der Pflicht zur persönlichen Dienstleistung und vom Militärpflichtersatz (E. 2 und 3). Ersatzpflicht eines schweizerischen Doppelbürgers, der sowohl in der Schweiz als auch in seinem zweiten Heimatstaat über eine ständige Wohnstätte verfügt. Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts (E. 4 und 5).
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Regeste
LF du 14 décembre 1973 sur la taxe d'exemption du service militaire frappant les Suisses de l'étranger; taxe d'exemption du service militaire des doubles nationaux. Obligations militaires des ...
...Er vertrat die Ansicht, dass neben dem Wohnsitz in der Schweiz nach wie vor ein solcher im Ausland..., sondern sich dort auch militärisch anmelden. Die Niederlassung begründet aber für sich allei...
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Regeste
Internationales Konkursrecht (Art. 166 ff. IPRG); Prozessführungsbefugnis einer ausländischen Konkursmasse. Die Regelung gemäss Art. 166 ff. IPRG ist abschliessend (E. 2).
Eine ausländische Konkursmasse, der mangels Gegenrecht gemäss Art. 166 Abs. 1 lit. c IPRG in der Schweiz keine Prozessführungsbefugnis zukommt, kann diesen Mangel nicht dadurch beseitigen, dass sie in analoger Anwendung von Art. 731b Abs. 1 Ziff. 2 OR um Bestellung eines Sachwalters ersucht (E. 3).
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Regeste
Droit international de la faillite (art. 166 ss LDIP); faculté d'une masse en faillite étrangère de conduire un procès en qualité de partie. La réglementation des art. 166 ss LDIP est exhaustive (consid. 2).
Une masse en faillite étrangère qui, à défaut de réciproc...
... sich bei einer natürlichen Person mit Wohnsitz im Ausland zufolge Konkurses die Verfügungsbefugn... ohne vorgängige Anerkennung Forderungen anmelden oder Klage erheben könnte, würde dadurch das vom...