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Regeste
Wohngenossenschaft; Mietvertrag; Anfechtung des Anfangsmietzinses. Die Bestimmungen über die Anfechtung missbräuchlicher Mietzinse (Art. 269 ff. OR) können von jenem Mitglied angerufen werden, das mit der Wohngenossenschaft einen Mietvertrag geschlossen hat (E. 5).
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Regeste
Coopérative d'habitation; contrat de bail; contestation du loyer initial. Les normes relatives à la contestation des loyers abusifs (art. 269 ss CO) peuvent être invoquées par l'associé qui a conclu un contrat de bail à loyer avec la coopérative d'habitation (consid. 5).
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Regesto
Cooperativa d'abitazione; contratto di locazione; contestazione della pigione iniziale. Le norme relative alla contestazione delle pigioni abusive (ar...
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Regeste
Wohngenossenschaft; Mietvertrag zwischen der Genossenschaft und einem Genossenschaftsmieter; Verhältnis zwischen der Kündigung des Mietvertrags durch die Genossenschaft und dem Ausschluss aus der Genossenschaft. Wenn das zwischen dem Genossenschaftsmieter und der Genossenschaft bestehende körperschaftliche Verhältnis und das Schuldverhältnis, das aus dem Abschluss eines Mietvertrags zwischen der Genossenschaft und dem Genossenschaftsmieter resultiert, nicht durch eine spezifische Vereinbarung der Parteien gekoppelt sind, kann die Genossenschaft den Mietvertrag kündigen, ohne den Genossenschaftsmieter aus der Genossenschaft auszuschliessen. Die Kündigung des Mietvertrags setzt allerdings voraus, dass der Kündigungsgrund auch einen Ausschluss aus der Genossenschaft zulassen würde ...
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... sont la «Studentische Wohngenossenschaft Zürich», le canton et la ville de Zurich, ainsi ...
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Regeste
Kündigung des zwischen einer Wohngenossenschaft und einem Mitglied abgeschlossenen Mietvertrages. 1. Es besteht keine notwendige materielle Streitgenossenschaft zwischen Eheleuten, welche die Wohnung gemeinsam gemietet haben (E. 2). 2. Eine Wohngenossenschaft kann das Mietverhältnis mit einem Mitglied nur wegen eines in den Statuten vorgesehenen Ausschlussgrundes oder wegen wichtiger Gründe kündigen. Vorbehalten ist der Fall, dass im Mietvertrag in dieser Hinsicht eine besondere Regelung vorgesehen ist (E. 3).
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Regeste
Résiliation d'un bail conclu entre une coopérative d'habitation et un associé. 1. Pas de consorité matérielle nécessaire entre époux colocataires (consid. 2). 2. Une coopérative d'habitation ne peut résilier le bail la lia...
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... Hardturmquartier, die Bau- und Wohngenossenschaft Kraftwerk 1 als Eigentümerin von Liegenschaften i...
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...; Stifter sind die Studentische Wohngenossenschaft Zürich, Kanton und Stadt Zürich sowie die Eidgen...
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...Parteien. X.________ Wohngenossenschaft (ehemals X.________ Bau und Wohngenossenschaft),. ...
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... donatori sono la Studentische Wohngenossenschaft Zürich, il Cantone e la Città di Zurigo nonché ...
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Regeste
Art. 11 Abs. 3 USG; Fahrtenmodell für ein Fussballstadion mit Einkaufs- und Kongresszentrum. Vereinbarkeit von Fahrtenmodellen (Mehrfachnutzung von Parkplätzen mit Fahrtenzahlbeschränkung) mit den eidgenössischen und kantonalen Luftreinhalte-Vorschriften sowie mit der stadtzürcherischen Parkplatzverordnung (E. 4). Bemessung der Fahrtenlimiten anhand von Parkplatzzahlen und sog. spezifischen Verkehrspotenzialen durch die Vorinstanzen (E. 5). Wahl der anwendbaren spezifischen Verkehrspotenziale; da diese nicht präzis ermittelt werden können, kann auch keine Kontrollrechnung angestellt werden, die direkt Aufschluss über die Bundesrechtmässigkeit eines Fahrtenmodells geben würde (E. 6). Aufgaben der verwaltungsinternen Rechtsmittelinstanz und der nur mit Rechtskontrolle betrauten r...
...Bau- und Wohngenossenschaft Kraftwerk 1,. André Bucher,. Dorothée Kirschner,...
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Regeste
Art. 25a und 33 Abs. 3 lit. b RPG; kantonales Bau- und Planungsrecht, Abfallrecht und Verwaltungsverfahren. Planung und Bewilligung einer Kehrichtverbrennungsanlage im Rahmen einer vom Regierungsrat erlassenen kantonalen Überbauungsordnung (E. 3a). Die Überbauungsordnung unterliegt der vollen Überprüfung durch das Verwaltungsgericht (E. 3b). Art. 9, 13 f., 31, 44a USG; Abfallplanung, Umweltverträglichkeitsprüfung sowie lufthygienische Beurteilung der Kehrichtverbrennungsanlage Thun. Prüfung der Standortwahl unter raumplanerischen und umweltrechtlichen Gesichtspunkten (E. 4). Anforderungen an die Abfallplanung, welche die Einzugsgebiete der Verbrennungsanlagen festlegt (E. 5) und Ermittlung der Abfallmengen, auf welche die Anlage auszurichten ist (E. 6). Beurteilung der Umweltve...
...März 2001 i.S. Bau- und Wohngenossenschaft Friedheim und Mitb. gegen AG für Abfallverwertung...