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... Fotos gehe hervor, dass das betroffene Wohngebiet nicht mehr die Einheitlichkeit aufweise, wie sie d...
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...rmschutzwand vom östlich angrenzenden Wohngebiet getrennt wird (bzw. im Bereich der Bauparzelle get...
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... in der Landwirtschaftszone und dem Wohngebiet gemäss dem von "energieschweiz" herausgegebenen L...
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... auf die Wohnqualität im angrenzenden Wohngebiet auswirken. Dagegen sei eine kurze Teilverkabelung ...
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...übriges Wohngebiet. Sonntag bis Donnerstag 24.00 Uhr. Freitag/Samstag...
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... Zu- und Wegtransporte (u.a.) durch Wohngebiete führt und deren Beeinträchtigung nicht in andere...
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...übriges Wohngebiet. Sonntag bis Donnerstag 24.00 Uhr. Freitag/Samstag...
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...Das betroffene Wohngebiet habe zwar ästhetische Qualitäten, doch befänden...
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Regeste
Art. 4 RPG; Charakter des Mitwirkungsrechts im Planungsverfahren. Die Mitwirkung im Sinne von Art. 4 RPG stellt eine Einflussmöglichkeit dar, die von den Instrumenten der direkten Demokratie und des Rechtsschutzes zu unterscheiden ist. Berechtigt, sich informieren zu lassen und an der Mitwirkung teilzunehmen, ist "die Bevölkerung", damit weder nur die Stimmberechtigten der planenden Gebietskörperschaft noch nur die Grundeigentümer im Planperimeter oder die im Sinne der Rechtsschutzbestimmungen besonders betroffene Bevölkerung. Das Mitwirkungsrecht dient höchstens indirekt dem Rechtsschutz. Bei - mit Blick auf den Gesamtzusammenhang - untergeordneten nachträglichen Planänderungen ohne weitergehendes öffentliches Interesse darf darum von einer Nachholung des Mitwirkungsverfahrens ...
...im Wohngebiet Loë vorgesehen, um eine neue direkte und gerade F...
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Regeste
Art. 9 BV, Art. 3, 19, 21, 22, 35 und 36 RPG, kantonales Bau- und Planungsrecht; Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf die Erschliessung einer Industriezone. Die Aufhebung eines Bahnniveauübergangs und die Verlagerung des Verkehrs der Industriezone in ein Wohnquartier hat die tatsächlichen Erschliessungsverhältnisse derart verändert, dass die Nutzungs- und Erschliessungsplanung überarbeitet werden muss (E. 6). Es ist nicht willkürlich, die Baubewilligung für einen Umschlags- und Recyclingbetrieb zu verweigern, weil die Erschliessungsplanung noch nicht den veränderten Verhältnissen angepasst worden ist (E. 7).
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Regeste
Art. 9 Cst., art. 3, 19, 21, 22, 35 et 36 LAT, droit cantonal de l'aménagement du territoire et des con...
...b RPG nicht entspreche, wonach Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen wie L...