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Regeste
Eintragung eines Vereinsnamens in das Handelsregister (Art. 944 OR, Art. 45-47 HRegV). 1. Die Grundsätze der Firmenbildung gelten auch für die Eintragung von Vereinen in das Handelsregister (Art. 944 OR, Art. 47 HRegV) (E. 4a). 2. Bilaterale schweizerische Handelskammern werden als solche nur eingetragen, wenn ihnen eine offizielle oder offiziöse Stellung zukommt. Der Verein "Wirtschaftskammer Schweiz-Australien" erfüllt diese Voraussetzungen nicht; Ablehnung der Eintragung wegen Täuschungsgefahr (E. 4b/c).
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Regeste
Inscription au registre du commerce d'un nom pour une association (art. 944 CO, art. 45-47 ORC). 1. Les principes valant pour la formation des raisons de commerce s'appliquent aussi à l'inscription d'associations au registre ...
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... 1996 beim Schiedsgericht der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und Agrarkammer der Tsc...
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...gegen. Ausgleichskasse Wirtschaftskammer 114, Viaduktstrasse 42, 4002 Basel, Beschwerdegegn...
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... Juni 2004 trat der zwischen der Wirtschaftskammer Baselland (bzw. den ihr angeschlossenen Arbeitgebe...
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... vor dem Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik gegenübergestanden sei...
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... vor dem Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik gegenübergestanden sei...
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... Juni 2004 trat der zwischen der Wirtschaftskammer Baselland (bzw. den ihr angeschlossenen Arbeitgebe...
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...gegen. Ausgleichskasse der Wirtschaftskammer Baselland, Viaduktstrasse 42, 4002 Basel, Beschwer...
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...gegen. Ausgleichskasse der Wirtschaftskammer Baselland, Viaduktstrasse 42, 4002 Basel, Beschwer...
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..., der Ausgleichskasse der Wirtschaftskammer Baselland und dem Bundesamt für Sozialversicherun...