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... er (1) im Wald mit Aushubmaterial eine Deponie errichtet habe; (2) nicht bewilligtes Material fü...Der Text zu Foto 1 lautet: "Wilde Deponie im Wald neben Feldweg"; jener zu Foto 2: "...
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Regeste
Art. 366 Abs. 2 lit. b StGB; Ermächtigung zur Strafverfolgung. Auch gegenüber Mitgliedern von Gemeindeexekutiven und auch bei Übertretungen (E. 1a)? Art. 268 BStP. Begriff des Einstellungsbeschlusses (E. 1b). Art. 270 Abs. 6 i.V.m. Art. 265 Abs. 1 BStP und Art. 3 Ziff. 13 der Mitteilungsverordnung. Legitimation des Bundesanwalts zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde gegen Entscheide betreffend Widerhandlungen gegen das Umweltschutzgesetz (E. 1c). Art. 1 StGB; Art. 1, 7 11, 12 und 61 Abs. 1 lit. a USG; Art. 26a Abs. 1 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV); Ziff. 71 und 72 des Anhangs 2 der LRV; Art. 3 Abs. 3 und 4 der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA). Begriffe der Anlagen, Emissionen und Emissionsbegrenzungen. Das Verbrennen einer grösseren Menge Sperrgut auf einer - ...
... von Abfällen auf einer nicht bewilligten Deponie (Art. 61 Abs. 1 lit. e in Verbindung mit Art. 30 A...Eine - bewilligte oder sogenannte "wilde" - Deponie, auf der Siedlungsabfälle, z.B. Sperrg...
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Regeste
Art. 61 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 12 USG, Art. 26a LRV; Abfallverbrennung im Freien. Die Abfallverbrennung im Freien ist dann gemäss Art. 61 Abs. 1 lit. a USG strafbar, wenn sie nach den Umständen, zu denen insbesondere die Art und die Menge des verbrannten Abfalls gehören, auf eine Umgehung der für die Abfallverbrennungsanlagen geltenden Vorschriften hinausläuft. Das ist bei der Verbrennung von 3 m3 trockenem Holz von Bäumen und Sträuchern nicht der Fall (E. 2b).
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Regeste
Art. 61 al. 1 let. a en liaison avec l'art. 12 LPE, art. 26a OPair; incinération de déchets en plein air. L'incinération de déchets en plein air n'est punissable selon l'art. 61 al. 1 let. a LPE que si elle constitue, d'après les circonstances, en particulier d'après l...
...50 m3 Sperrgut auf einer sogenannten "wilden" Deponie. Nach diesem Entscheid ist eine - bewilli...
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Regeste
Einsprache gegen Nationalstrassen-Ausführungsprojekt, Umweltverträglichkeitsprüfung. Zulässiges Rechtsmittel: Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist auch gegeben, wenn sich die gesamtschweizerischen Organisationen bei der Anfechtung des Nationalstrassen-Ausführungsprojektes allein auf Art. 9 und 55 USG stützen, da sie aufgrund von Art. 55 Abs. 3 USG zur enteignungsrechtlichen Einsprache im Sinne von Art. 7 Abs. 3 EntG berechtigt sind (E. 2a). Legitimation der beschwerdeführenden Organisation (E. 2b). Rechtzeitigkeit der Beschwerden (E. 3). Kognition des Bundesgerichtes (E. 4). Das angefochtene Ausführungsprojekt kann sich auf ein vom Bundesrat genehmigtes generelles Projekt stützen (E. 6). Der vom Bundesrat im Genehmigungsbeschluss angebrachte Vorbehalt bezieht sich nicht auf de...
... Bauherr habe bei der Wahl des Deponiestandortes für das Aushubmaterial darauf zu achten, dass mö..., ist nur schmal und wird teilweise als "wilde" Deponie benützt. Das Interesse an der Erhaltung ...