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Regeste
Rechtshilfe; Verhältnis zwischen dem internationalen Recht und dem innerstaatlichen Recht; Tragweite des Briefwechsels von 1989 zwischen Indien und der Schweiz; Art. 2 lit. a IRSG. Der Briefwechsel vom 20. Februar 1989 zwischen Indien und der Schweiz ist ein internationales Übereinkommen, welches gegenüber dem innerstaatlichen Recht Vorrang geniesst. Bedeutung des Prinzips des Vorrangs des internationalen Rechts im Bereich der Rechtshilfe (E. 2). Art. 2 lit. a IRSG umfasst sinngemäss auch die Verfahrensgarantien, welche aus dem internationalen Pakt vom 16. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte fliessen (E. 5b). Der Wortlaut des Rechtshilfeübereinkommens zwischen Indien und der Schweiz erlaubt die Vermutung, dass der ersuchende Staat diese Garantien respektiert (E...
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..., vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Elisabeth Roth,. gegen. Y.________ GmbH, Besch... Anwendung des objektiven Rechts der Vorrang vor den Interessen der Rechtssicherheit und des Ve...
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... ergänzt die Kooperation im Rechtshilfebereich, die auch weiterhin durch den Staatsvertrag vom 25...Artikel 2 statuiert den Vorrang des innerstaatlichen Rechts. Entsprechend erfolgt ...
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...Beschwerdeführer,. vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christoph Bürgi,. gegen. 1. A.________,. 2. B... den in diesem Bereich geltenden klaren Vorrang des kantonalen öffentlichen Rechts gegenüber dem...
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...S.________,. vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Fäh,. Beschwerdeführer,. gegen. Staatsan... breiten Mittelfeld der Ungewissheit den Vorrang. Auch die bloss teilbedingte Strafe gemäss Art. 4...
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Regeste
Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 34 Abs. 1 BV; stadtzürcherische Initiative "SchweizerInnen zuerst!"; Rechtsgleichheit, Diskriminierungsverbot. Die Initiative bezweckt die Bevorzugung der Schweizer und damit die Benachteiligung der Ausländer auch ohne sachliche Gründe, die eine Ungleichbehandlung erlauben würden. Sie verletzt das Gebot der Rechtsgleichheit und das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung (E. 3).
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Regeste
Art. 8 al. 1 et 2, art. 34 al. 1 Cst.; initiative populaire communale "D'abord les Suisses!" à Zurich; égalité devant la loi, interdiction de la discrimination. L'initiative a pour but de favoriser les Suisses et, ainsi, de défavoriser les étrangers aussi lorsqu'une différence de traitement n'est pas justifiée par des motifs...
... der Schweizerinnen und Schweizer den Vorrang ein.". Der Initiative ist folgende Begründung bei...
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... die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Verbeiständung. D. Mit Urteil vom heutigen Ta..., habe das Bundesgericht kürzlich am Vorrang des geltenden Rechts festgehalten. Würde dem Betr...
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..., Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Adelrich Friedli, Stationsstrasse 66 A, 8907 Wetts... Anwendung des neuen Rechts auf den Vorrang des milderen Rechts (lex mitior) stützen. Dieses ...
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... der Gerichtshof eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren in zivil- und strafrechtl... der Organisation, die darin besteht, Vorrang des Rechts, Demokratie und Einhaltung der Menschen...
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Regeste
Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG; selbständig eröffneter Zwischenentscheid. Die Feststellung, wonach das Dachwasser des KKL verschmutzt sei, schliesst das Verfahren nicht ab. Würde das Bundesgericht zu einem anderen Schluss gelangen, bliebe der Beschwerdeführerin der gesamte Aufwand der Machbarkeitsstudie respektive eines allfälligen späteren Sanierungsverfahrens erspart. Anwendungsfall von Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG (E. 1).
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Regeste
Art. 93 al. 1 let. b LTF; décision incidente notifiée séparément. La constatation selon laquelle l'eau de ruissellement du toit du Centre de culture et de congrès de Lucerne (KKL) serait polluée ne met pas un terme à la procédure. Si le Tribunal fédéral arrivait à une autre conclusion, la recourante éviterait l'ense...
...vertreten durch Rechtsanwalt Paul Müller,. gegen. Bau-, Umwelt- und Wirtschaft... kommt in der Regel dann der Vorrang zu, wenn durch die frühere Verfügung ein subjekt...