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Regeste
Art. 20, 80 Abs. 2 lit. b, Art. 120 Abs. 2 BV; Art. 89 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d, Art. 102 Abs. 1 BGG; Art. 13 Abs. 1 und 2, Art. 18 aTSchG; Art. 61 Abs. 3, Art. 62 Abs. 3 aTSchV; Tierversuch mit nicht-menschlichen Primaten. Stellung einer kantonalen Tierversuchskommission im bundesgerichtlichen Verfahren (E. 1).
Einschränkung der Kognition bei der Auslegung offener Normierungen und beim "technischen Ermessen" (E. 2.2). Von der Beurteilung eines Gesuchs durch die kantonale Tierversuchskommission soll nur aus triftigen Gründen abgewichen werden (E. 3.4).
Art. 61 Abs. 3 lit. d aTSchV verlangt immer eine konkrete Interessenabwägung zwischen dem mit dem Versuch angestrebten Erkenntnisgewinn und den damit verbundenen Schmerzen und Leiden (E. 3.1-3.3 und E. 4.3). Zur Bestimmung des E...
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...Diese Verordnung soll den Menschen, die Tiere und die Umwelt sowie die biologische Vielfalt und ...Oktober 20018 über klinische Versuche mit Heilmitteln. . Art. 3 Begriffe . Im Sinne dies...
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This article looks at the structural reasons behind the altogether unsatisfactory results of the World Trade Organization conferences of ministers since the Uruguay round and the present problems with a new world trade round. World Trade Organization agreements are more strongly affected by topic-spreading interdependences, which bring in increasingly heterogeneous conceptions over worthwhile goals and suitable ways for the World Trade Organization.
...Der vorliegende Artikel versucht abzuschätzen, wie sich die Effektivität von WTO-... Mitgliedsstaaten, Importe aus Gesundheits-, Tier- oder Umweltschutzgründen einzuschränken. Basier...
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Regeste
Art. 20, 80 Abs. 2 lit. b, Art. 120 Abs. 2 BV; Art. 13 Abs. 1 aTSchG; Art. 61 Abs. 3 aTSchV; Tierversuch mit nicht-menschlichen Primaten. Art. 61 Abs. 3 lit. d aTSchV verlangt für die Zulässigkeit eines Tierversuchs eine Interessenabwägung zwischen dem angestrebten Erkenntnisgewinn sowie den damit verbundenen Schmerzen und Leiden. Dies gilt auch bei Forschungsgesuchen über grundlegende Lebensvorgänge (E. 4.3.1 und 4.3.2). Bei der Interessenabwägung sind die besondere Nähe der nicht-menschlichen Primaten zum Menschen und die Würde der Kreatur zu berücksichtigen (E. 4.3.4).
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Regeste
Art. 20, 80 al. 2 let. b, art. 120 al. 2 Cst.; art. 13 al. 1 aLPA; art. 61 al. 3 aOPAn; expériences sur les primates (non humains). Selon l'art. 61 al. 3 let. d...
...(..) Im Rahmen des Versuchs soll untersucht werden, wie das visuelle System le...
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... zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier gewährleisten, dass nur qualitativ hochstehende, ...d. Arzneimittel für klinische Versuche;. e. Arzneimittel, die nicht standardisierbar sind...
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...c. Versuchstiere: Tiere, die in Tierversuchen eingesetzt werden ode...
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...1 lit. b LMG erfüllen, wobei auch der Versuch und die Gehilfenschaft strafbar sind (Art. 48 Abs.... aufgelistet sind, sondern nur Tiereingeweide, Häute und dergleichen. An der Sache vorbei geht ...
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... unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt haben. Sie soll zudem ein hohes Schutzn... nach Artikel 7 Absatz 2 eingereichten Versuche und Studien und eine Liste allfälliger Berichtsch...
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... wird für die Kontrolle der Versuchstierhaltung und der Durchführung der Versuche beigezogen. Die...