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Regeste
Art. 13 Abs. 1, Art. 16 Abs. 2 lit. a, Art. 21 V über die Bekanntgabe von Preisen (PBV; SR 942.211), Art. 24 UWG; Art. 2, Art. 4, Art. 25 lit. a AV, Art. 25 UWG. Anzeige einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung von Orientteppichen in Zeitungsinseraten mit Angaben über die bisherigen Ladenpreise und die Ausrufpreise. 1. Die Angabe von Ausrufpreisen in Zeitungsinseraten betreffend Versteigerungen verstösst nicht gegen Art. 13 Abs. 1 PBV, wonach dann, wenn in der Werbung Preise aufgeführt werden, die tatsächlich zu bezahlenden Preise bekanntzugeben sind (E. 2a-c). Die Gegenüberstellung von bisherigen Ladenpreisen und von Ausrufpreisen, die im Vergleich dazu wesentlich niedriger sind, stellt aber einen irreführenden Preisvergleich gemäss Art. 16 Abs. 2 lit. a PBV dar (E. 2d). ...
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... Artikel 7.21 (Elektronische Versteigerungen) durchführt. . (f) das Datum, die Uhrzeit und der...
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... für freiwillige Versteigerungen oder für den Verkauf auf dem öffentlichen Submis...
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...-Oberaargau die angesetzten Versteigerungen nach Eingang der (unwahren) Drittansprüche nicht ...
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.11 vom 14. Dezember 1945 1 Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen, in Vollziehung von Art. 42, 48, 60, 73, 83, 171, 175, 184, 185, 189 und 194 des Einführungsgesetzes zum...
... Rechtes ausgehenden Versteigerungen zur Verpachtung von Liegenschaften, zur Überlassu...
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...(d) bedeuten «elektronische Versteigerungen» iterative Verfahren, bei denen Bieter mittels ...
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... für die Durchführung der Versteigerungen. . 2 Die Versteigerung darf frühestens zehn Tage ...
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... die Anfechtung von freiwilligen Versteigerungen handelt es sich um eine vermögensrechtliche Zivil...
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...1. Bedingungen Art. 1 1 Die Versteigerungen der Wasserläufe wird vom Amt für Wald, Wild und ...
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... neuen Regelungen befugt, an den Versteigerungen von Zollkontingentsanteilen teilzunehmen, deren Du...