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Regeste
Art. 84 Abs. 2 UVG; Art. 86 VUV; Art. 9 Abs. 2 Anhang 1 FZA; Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68; Übergangsentschädigung. Berücksichtigung der Zeitabschnitte, während denen ein italienischer Staatsangehöriger eine gefährdende Tätigkeit bei einem Arbeitgeber in Italien ausgeübt hat, zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestdauer von 300 Tagen bei einem der obligatorischen Unfallversicherung unterstellten Arbeitgeber. Bei Erfüllung der übrigen Anspruchsvoraussetzungen für die Zusprechung der Versicherungsleistung ist der Betrag der geschuldeten Übergangsentschädigung entsprechend dem Verhältnis zwischen der Dauer der beim UVG-unterstellten Arbeitgeber ausgeübten gefährdenden Tätigkeit und der 300-tägigen Dauer gemäss Art. 86 Abs. 1 lit. b VUV festzusetzen (E. 4).
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Regeste
Art. 135 Ziff. 2 OR: Berufliche Vorsorge, nicht geschuldete Versicherungsleistung, Unterbrechung der Verjährung einer Klage auf Rückerstattung einer ungerechtfertigten Bereicherung. Die Vorladung zu einer Vermittlungsverhandlung vor einem aus sachlichen Gründen nicht zuständigen Gemeinderichter unterbricht die Verjährung der Klage einer Pensionskasse gegen einen ehemaligen Versicherten wegen ungerechtfertigter Bereicherung nicht. (Erw. 4 und 5)
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Regeste
Art. 135 ch. 2 CO: Prévoyance professionnelle, prestation d'assurance indue, interruption du délai de prescription de l'action en répétition de l'enrichissement illégitime. La citation en conciliation devant un juge de commune incompétent ratione materiae n'interrompt pas la prescription ...
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Art. 127 Abs. 3 BV; Art. 46 Abs. 2 aBV; interkantonale Doppelbesteuerung bei Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge, gebundener Vorsorge (Säule 3a) und freier Vorsorge (Versicherungen; Säule 3b). Das Doppelbesteuerungsverbot ist verletzt, wenn die gleichen Kapitalleistungen einer Versicherung in einem Kanton der Einkommens-, im andern der Erbschaftssteuer unterworfen werden (E. 4). BGE 99 Ia 232 und seitherige Änderungen (E. 5): Drei-Säulen-Konzeption (E. 6) und Besteuerung der Leistungen aus beruflicher Vorsorge (E. 7.1-7.4), aus gebundener Vorsorge (Säule 3a; E. 7.5) und aus freier Vorsorge (Versicherungen) der Säule 3b (E. 7.6). Grundsätzlich unzulässig ist die Zerlegung einer als Ganze rückkaufsfähigen Versicherungspolice in ihre rückkaufsfähigen und nicht rückkaufsfähi...
...78'195.50 (Versicherungsleistung Fr. 64'174.-, Bonus Fr. 13'481.50) und einem Rück...
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Auskunftspflicht des Steuerpflichtigen nach Art. 89 Abs. 2 BdBSt; Verhältnis von Art. 89 Abs. 2 BdBSt und Art. 19 VStG. Voraussetzung für die Auskunftspflicht nach Art. 89 Abs. 2 BdBSt ist nur, dass die verlangten Auskünfte für die Veranlagung des Steuerpflichtigen von Bedeutung sein können. Die Auskunftspflicht erstreckt sich bloss nicht auf Auskünfte, die nicht für die Veranlagung des Steuerpflichtigen, sondern ausschliesslich seiner Geschäftspartner von Bedeutung sein können, oder auf solche Auskünfte, deren Erteilung für den Steuerpflichtigen einen unzumutbaren Aufwand bedingen (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 1). Anwendung dieser Grundsätze auf den zu entscheidenden Fall (E. 2-4). Die in Art. 89 Abs. 2 BdBSt vorbehaltene Möglichkeit der Auskunftsverweigerung aufgrund vo...
... gegen die Meldung von Versicherungsleistungen nach Art. 19 des Bundesgesetzes vom 13. Oktober 19...
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Regeste
Art. 41 IVG, Art. 88bis Abs. 2 lit. a IVV. - Die Ausgleichskasse kann - abgesehen von den Fällen der Meldepflichtverletzung - die Ausrichtung der Versicherungsleistung einstellen, wenn sie im Revisionsverfahren die Dokumente nicht erhält, deren Auflage sie innert einer bestimmten Frist unter Androhung des Leistungsentzuges verlangt hat (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 1). - Diese Einstellung ist nicht an die Bedingung geknüpft, dass die Verwaltung die gesamte für die Beurteilung nötige Dokumentation verlangt hat: es genügt, dass sie die Auflage der grundlegenden Dokumente verlangt hat, die geeignet sind, über die materiellen Ansprüche des Versicherten zu befinden, wobei sie die Möglichkeit hat, später nötigenfalls ergänzende Angaben anzufordern (Erw. 2). - Die weitere Verw...
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Regressanspruch der Versicherung nach Art. 72 VVG. Verhältnis zur Leistungskürzung nach Art. 14 VVG. Ist nur einer von zwei Mithaltern eines Motorfahrzeuges Versicherungsnehmer bei der Kaskoversicherung und verursacht der andere Mithalter grobfahrlässig einen Unfall, so kann ein Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegenüber dem anderen Mithalter bestehen, der mit Ausrichtung der Versicherungsleistung auf die Versicherung übergeht (E. 3). Der Regressanspruch der Versicherung besteht auch, wenn der den Unfall grobfahrlässig herbeiführende Mithalter das Organ der Versicherungsnehmerin (im vorliegenden Fall einer AG) war. Ist das Verhalten des grobfahrlässig handelnden als Organhandlung der Versicherungsnehmerin zuzurechnen, so kann die Versicherung entweder nach Art. 14...
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...Aufgrund des mit dieser Versicherungsleistung gebildeten Vermögens kam die Vorinstanz zum Schlu...
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... verpfändet sei und die Versicherungsleistung ohne vorherige Pfandlöschung an den Pfandgläubig...
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Regeste
Art. 4 BV; Besteuerung einer Leistung aus einer vom Erblasser abgeschlossenen Lebensversicherung; Art. 9bis, Art. 9ter, Art. 14 und Art. 15 des Tessiner Gesetzes über die Erbschaftssteuer vom 6. Dezember 1917. Gemäss Tessiner Recht fallen Leistungen aus Versicherungsverträgen in den Nachlass bzw. in die Erbquoten, die Gegenstand der Besteuerung sind, und zwar nicht nur in dem vom Zivilrecht geregelten Fall der fehlenden Begünstigtenbezeichnung, sondern auch - entgegen eben dieser zivilrechtlichen Bestimmungen -, wenn eine entsprechende Versicherungsklausel besteht, aber diese zugunsten eines Erben oder Vermächtnisnehmers lautet. Die Versicherungsleistung, welche als Schenkung betrachtet wird, obwohl sie zivilrechtlich keine ist, ist zur Erbquote oder zum Vermächtnis hinzuzurech...
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Art. 439 und 447 bis 449 OR; Haftung des Spediteurs. 1. Für Frachtgut, das auf dem Transport verloren geht, haftet der Spediteur nach Art. 447 ff. OR. Schaden und Ausfall der Versicherungsleistung sind auseinanderzuhalten (Erw. 1). 2. Art. 447 Abs. 1 OR enthält eine Kausalhaftung, welche aber nicht ausschliesst, dass der Frachtführer schon nach den Vorschriften über die Verschuldenshaftung für den Schaden aufzukommen hat (Erw. 2a). 3. Grobes Verschulden eines Spediteurs, der eine Sendung Golduhren als gewöhnliche Luftfracht befördern lässt. Pflichten des Absenders gemäss Art. 441 OR (Erw. 2b). 4. Kausalzusammenhang zwischen der Fahrlässigkeit des Spediteurs und dem Verlust der Sendung (Erw. 3). 5. Art. 100 Abs. 1, 101 und 447 Abs. 3 OR. Ein Filialleiter ist Organ, nicht Hilfspe...