Veroffentlichung des Gesetzes
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Regeste
Art. 61 Abs. 1 StGB, Art. 102 Ziff. 2 SVG. 1. Angetrunkenheit am Steuer ist ein so häufiges und gefährliches Vergehen, dass die Veröffentlichung des Urteils zur Abschreckung sowohl des fehlbaren Fahrers wie der übrigen Strassenbenützer im öffentlichen Interesse geboten sein kann (Erw. 1). 2. Die Bestimmungen des Art. 102 Ziff. 2 SVG wollen den Art. 61 Abs. 1 StGB nicht einschränken, sondern vielmehr ergänzen, um zu verdeutlichen, wann auf dem Gebiete des Strassenverkehrsrechtes das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung des Strafurteils schon von Gesetzes wegen zu bejahen ist (Erw. 2). 3. Dass Art. 102 Ziff. 2 lit. b SVG sich auf Rückfälle von Angetrunkenheit am Steuer bezieht, schliesst nicht aus, Vorstrafen wegen solcher Vergehen unter dem Gesichtspunkt von lit. a eben...
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...) muss innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung des Gesetzes oder Dekrets bei der Staatskanzlei ei...
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Regeste
Art. 86b Abs. 1 lit. a und Art. 49 Abs. 2 Ziff. 26 BVG; Information der Versicherten über die Leistungsansprüche. Eine kantonale öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung kommt ihrer Pflicht zur Information der Versicherten in geeigneter Form über ihre Leistungsansprüche - i.c. neu eingeführte Lebenspartnerrente - mit der blossen amtlichen Publikation des Gesetzestextes und auch mit dessen Aufschaltung auf ihrer Internetseite mit Hinweis auf die neue Leistungsart nicht in genügender Weise nach (E. 4.2.3).
Frage offengelassen, ob "in geeigneter Form informieren" heisst, dass auch die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen zu erwähnen sind, jedenfalls wenn diese, wie vorliegend in Bezug auf die Lebenspartnerrente, nicht ohne weiteres als gegeben zu erwarten sind (E. 4.2.2).
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... Vorsorgeeinrichtung sei mit der Veröffentlichung des Gesetzes vom 16. Juni 2005 über BGE 136 V 331...
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Regeste
Art. 36 LFINMA, art. 23quater al. 1 LB; art. 3 LPCC, art. 3 OPCC et n. 9 ss de la Circulaire de la FINMA 2008/8 "Appel au public au sens de la législation sur les placements collectifs de capitaux"; nomination d'un chargé d'enquête et notion d'appel au public en cas d'offre ou de distribution de placements collectifs de capitaux. La nomination d'un chargé d'enquête n'exige pas qu'une violation déterminée de la loi ait déjà été constatée (consid. 4). A côté de la publicité qui ne s'adresse qu'à des investisseurs qualifiés et qui n'est dès lors en principe pas considérée comme un appel au public (art. 3, 3e phrase, LPCC), il reste une place supplémentaire mais limitée au sein de la notion de "public" (art. 3, 1re phrase, LPCC) pour des activités non publiques. N'est pas considérée...
..., dass eine bestimmte Gesetzesverletzung bereits feststeht; es genügt, dass objektive Anha...Eine Veröffentlichung ist vorliegend nur vorgesehen, wenn der Beschwerde...
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... oder des Entlasteten die Veröffentlichung der rechtskräftigen Einstellungsverfügung auf St...
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...Art. 32 Feststellung und Veröffentlichung der Ergebnisse 1 Bei eidgenössischen Abstimmungen...
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... 2 Der Vollzug der Artikel 86a201386k des Gesetzes und der Artikel 1122013112f dieser Verordnung ist ... der Zusammenfassung für die Veröffentlichung der Anmeldung von Amtes wegen fest. . Art. 48d Erf...
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.1 vom 1. Juli 1999 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 30. Juni 1998 2 Kenntnis genommen und erlässt gestützt auf Art. 30 und Art. 79 der Kantonsverfassung 3 als Gesetz: ERSTER TEIL:...
... Bei politischen oder durch eine Veröffentlichung in einem Medium begangenen Verbrechen oder Vergeh...
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...) muss innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung des Gesetzes oder Dekrets bei der Staatskanzlei ei...
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...) muss innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung des Gesetzes oder Dekrets bei der Staatskanzlei ei...