Veroffentlichung der Gemeinschaft
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Regeste
Art. 83 lit. f BGG; Art. 37 VGG i.V.m. Art. 48 Abs. 1 lit. c VwVG; Art. 16 und 29 BöB; Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB; öffentliches Beschaffungswesen des Bundes; Legitimation zur Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gegen Freihandvergaben. Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von Art. 83 lit. f Ziff. 2 BGG bejaht (E. 1.1).
Gegen den freihändigen Zuschlag ist die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zulässig, soweit der Zuschlag im Anwendungsbereich des BöB erfolgte (E. 2.3).
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Legitimation der Beschwerdeführerinnen zu Recht verneint: Wird geltend gemacht, das Freihandverfahren sei unzulässigerweise durchgeführt worden, steht die Beschwerdelegitimation nur den potenziellen Anbietern des von der Vergabestell...
...316. und der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaff...Diese Veröffentlichung würde kaum Sinn machen, wenn sie nicht auch im Hi...
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... und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr jeweils verbindlichen Fassu.... Art. 42 Veröffentlichung und Überprüfung . 1 Der Flughafenhalter veröf...
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..., die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern; siehe auch zur Veröffentlichun...
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...Januar 2000 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen, A...Das Organ der Veröffentlichung muss dagegen nicht zwingend die amtliche Sammlung ...
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..., die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern; siehe auch zur Veröffentlichun...
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Regeste
Art. 204 StGB; unzüchtige Veröffentlichung. 1. Art. 204 StGB bezweckt nicht den Schutz des Einzelnen vor unfreiwilliger Konfrontation mit unzüchtigen Erzeugnissen, sondern hat den Schutz der für eine Gemeinschaft wesentlichen sittlichen Werte im Auge (E. 3). 2. Nach dem Wortlaut von Art. 204 StGB ist jeder Handel mit unzüchtigen Objekten strafbar (E. 4).
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Regeste
Art. 204 CP; publications obscènes. 1. L'art. 204 CP n'a pas pour objet d'éviter aux particuliers le risque d'être mis involontairement en présence d'objets obscènes, mais bien la protection de valeurs morales importantes pour la communauté (consid. 3). 2. Aux termes mêmes de l'art. 204 CP, chaque acte de commerce portant sur des objets obscènes est punissable (consid. 4).
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... eingeborenen und ortsansässigen Gemeinschaften. Jede Vertragspartei legt die Bedingungen für den...Das Gericht darf die Veröffentlichung des Urteils anordnen. . 7. Wenn das Gesetz einer ...
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... und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) 570 . 7.1.2.1 Infrastr...bei der Veröffentlichung zusätzlicher Daten und Informationen zu den Haush...
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... und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr, insbesondere der Verordnun.... Art. 18 Veröffentlichung der Gebühren . Die Flugsicherungsgebührentarife ...
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... und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik.... Art. 16 Veröffentlichung von Ergebnissen und statistische Dienstleistungen ...