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Regeste
Art. 63, 68 Ziff. 1, 251 Ziff. 1 und 3, 254 Abs. 1, 340 Ziff. 1 Abs. 4 und 5 StGB; Art. 18 Abs. 1 lit. b und c, 19 Abs. 2 BRB vom 28. März 1949 über das Kriegsmaterial. 1. Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts. Zusammentreffen von Strafbestimmungen. Falschbeurkundung. Besonders leichter Fall von Urkundenfälschung? Unterdrückung von Urkunden zwecks Selbstbegünstigung. Mittäterschaft (Erw. I). 2. Verbotene Ausfuhr von Kriegsmaterial durch ein Rüstungsunternehmen: Strafrechtliche Verantwortung - des Leiters der Waffen-Verkaufsabteilung (Erw. II/1), - von Mitarbeitern, welche bei der Vorbereitung oder Durchführung der Lieferungen entscheidend mitwirkten (Erw. II/2 und 3), - des Firmeninhabers, der Lieferungen bewusst duldete (Erw. II/4). 3. Allgemeine und besondere Strafzumessungsg...
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...Verbotene Waffen und Betäubungsmittel werden umgehend der P...
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Regeste
Art. 26 BV, Art. 31 WG, Art. 69 StGB, Art. 34 WV 1998; Entschädigungspflicht für eingezogene Waffen und Waffenbestandteile. Übersicht über die waffenrechtlichen Beschlagnahmungs- und Einziehungsregeln (E. 2).
Das Waffengesetz enthält keine gesetzliche Grundlage für den Einzug des Nettoerlöses der Verwertung von aus Sicherheitsgründen beschlagnahmten bzw. eingezogenen Gegenständen zu Gunsten des Staates. Kann der Gegenstand dem Eigentümer nicht mehr zurück- oder herausgegeben werden, ist die Verwertung unter Herausgabe des Erlöses an den Berechtigten - als weniger weitgehender Eingriff in die Eigentumsgarantie als die entschädigungslose Überlassung, Vernichtung oder Verwertung zu Gunsten des Staates - zu prüfen. Entscheidend ist dabei, ob es sich bei den betroffenen Gegenständen...
... zu verwerten und die beschlagnahmten verbotenen Gegenstände zu vernichten. Das Verwaltungsgericht...
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Regeste
Art. 260quater StGB in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 StGB; versuchte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen. Die versuchte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen ist strafbar (E. 2.3).
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Regeste
Art. 260quater CP en liaison avec l'art. 21 al. 1 CP; tentative de mise en danger de la sécurité publique au moyen d'armes. La tentative de mise en danger de la sécurité publique au moyen d'armes est punissable (consid. 2.3).
Regeste
Art. 260quater CP unitamente all'art. 21 cpv. 1 CP; tentativo di messa in pericolo della sicurezza pubblica con armi. Il tentativo di messa in pericolo della sicurezza pubblica con armi è punibile (consid. 2.3).
..., "wer jemandem Schusswaffen, gesetzlich verbotene Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzube...
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...F. Ausnahmebewilligungen. I. Verbotene Handlungen mit Waffen und Waffenzubehör. § 12. E...
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...genommen werden. Verbotene Waffen und Betäubungsmittel werden der Polizei ü...
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... Schiessen mit den auf der Jagd geführten Waffen, gemäss Regelung in den jährlichen Jagdvorschrif.... § 29 . Verbotene Jagdausübung Neben den Beschränkungen gemäss Ar...
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... der Waffenkategorien von bisher vier (verbotene, erlaubnispflichtige, meldepflichtige und freie...
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...Wer jemandem Schusswaffen, gesetzlich verbotene Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzube...
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...Franken. 200.2013. o. Bewilligung für verbotene Munition (Art. 17 Abs. 3) 50.2013. p. Bewilligun...